Aufstocken bitte!

Um neuen Wohnraum zu schaffen, sind eine Aufstockung des Wohnhauses oder der Dachausbau ideale Lösungen.

Auch hier gilt: Konkretisieren Sie zu Beginn der Planung Ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse. Soll das Raumangebot vergrößert werden, weil sich Nachwuchs ankündigt? Oder möchten Sie eine Einliegerwohnung integrieren? Kann es auch sein, dass Sie sich ein separates Arbeitszimmer wünschen oder einen Raum für Hobbys, die viel Platz brauchen?

Soll eine Dachaufstockung durchgeführt werden, ist eine Analyse des bestehenden statischen Systems unerlässlich. Gleiches gilt für Anbauten, die in bestehende Wände und Decken eingreifen. Der Architekt stellt im Rahmen der Planung fest, ob hierfür ein Tragwerksplaner die wesentlichen Eigenheiten der vorhandenen Konstruktionen erfasst. Beim Aufstocken eines Daches ist u.a. zu ermitteln, welche Dimensionen die Sparren und Pfetten haben und ob das Gebälk vielleicht schadhaft und somit nicht voll tragfähig ist. Ein weiteres Augenmerk sollte auf der Statik liegen. Bei älteren Wand- und Deckenkonstruktionen sind zudem Probeöffnungen vonnöten, um den vorhandenen Aufbau genau unter die Lupe nehmen zu können. Die Installationen müssen gesondert überprüft werden. Lassen sich bestehende Leitungen und Anschlüsse ergänzen oder ist es sinnvoller, eine komplette Modernisierung vorzunehmen? Auf der Grundlage einer genauen Bestandsanalyse und der Vorgaben der Bauherren kann sich der Architekt nun an die Entwurfsplanung machen. Diese wird in der Regel auch immer eine Kostenberechnung mit konkreten Zahlen zu den zu erwartenden Baukosten beinhalten. Anschließend wird die Genehmigungsplanung erstellt und bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Liegt der behördliche Bescheid vor, kann mit der Auftragsvergabe begonnen werden.

Und damit auch alles glatt geht, ist auf eine qualifizierte Bauüberwachung zu achten. Auch bei der formellen Abnahme der Firmenleistungen sollte ein Profi hinzugezogen werden, der eventuell versteckte Mängel aufdeckt.

Auf einen Blick:

1. Dachaufstockungen sind immer genehmigungspflichtig. Prüfen Sie die Landesbauordnungen und die zugehörigen Ausführungsverordnungen, in denen die baurechtlichen Grundlagen geregelt sind. Liegt kein Bebauungsplan vor, entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde.

2. Ziehen Sie immer einen Architekten oder Planer hinzu, der sich um die nötigen Formalitäten wie die Baugenehmigung oder die Zulässigkeit der nötigen Brand- und Schallschutzanforderungen kümmert.

3. Bevor Sie eine Dachaufstockung vornehmen, muss überprüft werden, ob das Gebäude die zusätzlichen Lasten aufnehmen kann. Für die Aufstockung ist immer ein statischer Nachweis erforderlich.

4. Klären Sie vorab, ob ein Anschluss an die bestehenden Installationseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas) sowie an die Heizungsanlage möglich ist.

 

Quelle com:bau Magazin 2017