Beinahe beste Freunde.

Warum es Sinn macht, als Bauherr ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn zu haben ... und das von Anfang an.

Sie als Bauherr haben viele Vorschriften zu beachten. Und immer geht es dabei um das heikle Thema Haftung. Ein Bauvorhaben sollte sorgfältig geplant und gut finanziert sein. Denn es lauern neben praktischen Problemen auch eine ganze Menge rechtlicher Gefahren.

Wenn Bauherren Verständnis für die Situation ihrer Nachbarn aufbringen, werden sie sorgfältig mit ihnen umgehen. Sorgfältig im Sinne von Information und Kommunikation, denn wenn Nachbarn über die Baupläne im Vorfeld der Bauarbeiten informiert sind, sind sie nicht mehr überrascht. Schaffen Sie von Anfang an ein vernünftiges Gesprächsklima.

Haftung Zufahrt

Wenn LKWs und Maschinen Wege, Zäune, Gärten und Vorplätze von Nachbarn beschädigen, muss der Bauherr für die dadurch entstehenden Kosten geradestehen. Er haftet mitunter auch für Besitzstörungen, die nicht er selbst, sondern mit dem Bau beschäftigte Unternehmen und Personen begangen haben. Diese können als letzte Konsequenz bis zu teuren Baueinstellungen führen. So ist es beispielsweise nicht ohne weiteres erlaubt, mit einem Kran den Luftraum des Nachbarn zu benützen.

Haftung Bau

Im Zuge des Aushubs, bei Pilotierungen und Abbrucharbeiten kann es zu Schäden an benachbarten Gebäuden kommen, die von Rissen und Senkungen bis zu Einstürzen reichen können. Bereits die mögliche Gefährdung von Nachbarrechten kann zu einem vorübergehenden Bauverbot führen. Bei unprofessionellem Arbeiten besteht die Gefahr, dass enorme Schadenersatzforderungen auf den Bauherrn zukommen. Daher ist es oft sinnvoll, bereits vorab Beweissicherungen durchzuführen und allenfalls Sachverständige zu Rate zu ziehen.

Haftung Unfälle

Für die Sicherheit der am Bau tätigen Personen ist an sich der Baukoordinator zuständig. Oft wird aber unter maßgeblicher Mithilfe von Bekannten und Verwandten gebaut. Hier treffen den Bauherrn Verkehrssicherungspflichten. Er ist zumindest mitverantwortlich dafür, dass Einrichtungen wie Geländer, Gerüste, Absturzsicherungen usw. vorschriftsmäßig errichtet werden und sich die auf der Baustelle aufhaltenden Personen dementsprechend verhalten. Jeder hat sicher schon Tafeln mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder“ oder „Betreten der Baustelle verboten“ gesehen. Nur mit der Anbringung solcher Hinweisschilder ist der Bauherr jedoch noch nicht haftungsfrei.

Ratschlag

Der Bauherr sollte sich ausschließlich Professionisten bedienen, weil diese schon von Gesetzes wegen eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und Pflichten z.B. auf Architekten und Bauunternehmer übertragen werden können. Sollten den Fachleuten Fehler unterlaufen, kann er notfalls gegen diese Regress führen oder wird von deren Versicherung schadlos gehalten. Entscheidend sind klare Anweisungen, schriftliche Aufzeichnungen und eine möglichst lückenlose Dokumentation. Zudem sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um Probleme von vornherein auszuschließen bzw. spätestens, wenn sich solche abzeichnen, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Er weiß, wie im Streitfall argumentiert wird und welche Maßnahmen beweismäßig zu treffen sind.

Wenn Bauherren Verständnis für die Situation ihrer Nachbarn aufbringen, werden sie sorgfältig mit ihnen umgehen. Sorgfältig im Sinne von Information und Kommunikation, denn wenn Nachbarn über die Baupläne im Vorfeld der Bauarbeiten informiert sind, sind sie nicht mehr überrascht. Schaffen Sie von Anfang an ein vernünftiges Gesprächsklima.

 

Quelle com:bau Magazin 2017