Immobilien ABC

präsentiert von Realbüro Hagen

Kaution

Unter einer Kaution wird eine Sicherheitsleistung verstanden. Das Wort Kaution leitet sich aus dem lateinischen Wort „cautio“ ab, was so viel wie Sicherheit oder Vorsicht bedeutet. Unter dem Begriff Kaution sind viele Begriffsdefinitionen bekannt. So kann eine Sparbuch- oder Mietkaution oder ein Bürge eine Art Kaution darstellen. Die Gemeinsamkeit all dieser verschiedenen Möglichkeiten einer Kaution besteht darin, für den Fall der Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der Vertragsbedingungen abgesichert zu sein.

Kollaudierung

Unter dem Begriff der Kollaudation ist die Abnahme von Bauwerken von Anlagen wie Straßen, Kanälen, Brücken etc. zu verstehen. Umgangssprachlich spricht man auch von einer Benützungsbewilligung.

Kautionsband

Die Mittelaufbringung für Deckungsdarlehen erfolgt bei den Hypothekenbanken durch den Verkauf der Pfandbriefe. Da die Pfandbriefinhaber für ihr Geld einen besonderen gesetzlichen Schutz (Mündelsicherheit) genießen, muss bei jenen Darlehen, die aus dem Pfandbriefverkauf finanziert werden, auch im Grundbuch der Vermerk angebracht sein. Diesen Vermerk im Grundbuch nennt man Kautionsband, nämlich die Haftung einer zur Deckung der Pfandbriefe bestimmten Hypothek.

Konventionalstrafe

Die Vertragsstrafe sichert dem Vertragspartner einen fixen Vergütungsbetrag zu, falls der Gegenpart seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

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