Immobilien ABC

präsentiert von Realbüro Hagen

Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit muss im Grundbuch eingetragen sein. Sie dient als dingliches Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück (“dienendes Grundstück”), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks (“herrschendes Grundstück”) zusteht. à Siehe Servitut.

Dingliches Recht

Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jedermann wirksam ist (z.B. Besitz, Eigentum, Pfandrecht, Dienstbarkeit).

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