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2 Zimmer-Wohnung | Dornbirn | Tiefgarage
2 Zimmer-Wohnung | Dornbirn | Tiefgarage
2 Zimmer
Grundriss
52,51 m²
Wohnfläche
€ 230.000
Preise
Kaufpreis
€ 230.000
Objekt Informationen
Wohnfläche
52,51 m²
Zimmer
2
Baujahr
1991
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Allgemein
Badezimmer
1
Keller
4,75 m²
Heizung
- Gas
- Zentralheizung
Verfügbar ab
ab sofort
Gesamtanzahl Stellplätze
1
Externe ID
Agentur_4104
Parkplatz
- (Tief-)Garage
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
2 Zimmer-Wohnung | Dornbirn | Tiefgarage
Rohrbach – Helle Wohnung mit Parkambiente
Diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einer der gefragtesten Lagen Dornbirns – im ruhigen und dennoch zentral gelegenen Stadtteil Rohrbach, nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt.
Die Wohnung überzeugt durch ihre helle Atmosphäre, den funktionalen Grundriss sowie die Einbettung in eine außergewöhnliche Wohnanlage mit parkähnlicher Gartenanlage und altem Baumbestand – eine grüne Oase mitten in der Stadt.
- Wohn-/Essbereich mit großen Fenstern und viel Tageslicht
- Schlafzimmer mit angenehmer Größe
- Einbauküche
- Badezimmer mit Badewanne
- Separate Toilette
- Vorraum mit Stauraum
Ausstattung
- Einbauküche
- Badezimmer mit Badewanne
- Separates WC
- Tiefgaragenstellplatz
- Gepflegte Wohnanlage mit großzügiger Parkanlage
- Helle Räume durch gute Ausrichtung
Lage
Die Wohnung liegt in einer sehr zentralen, aber ruhigen Lage in Dornbirn-Rohrbach.
Hauptbahnhof Dornbirn: wenige Gehminuten
Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Ärzte in unmittelbarer Nähe
Schnelle Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und Autobahn
Objektart: Eigentumswohnung
Ort: 6850 Dornbirn, Rohrbach
Etage: 1. Obergeschoss
Wohnfläche: ca. 52 m²
Zimmer: 2
Baujahr: 1991 (I+R Schertler)
Tiefgaragenplatz (€ 25.000,00)
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Grundbuchseintragung: 1,1%
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.