Ratgeber: Mieten in Vorarlberg

1. Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit Juli 2023 gilt in Vorarlberg das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision, meist also der Vermieter.
Maßgeblich ist immer, was im Mietvertrag vereinbart und unterschrieben wurde.
2. Gibt es eine Mietvertragsgebühr in Vorarlberg?
Nein, für Wohnraummietverträge fällt seit 2017 keine Gebühr mehr an.
Beachte die individuell vereinbarten Vertragskonditionen.
3. Wie hoch darf die Kaution sein?
In Vorarlberg sind bis zu drei Bruttomonatsmieten üblich. Sie dient als Sicherheit und wird nach Mietende zurückgezahlt.
Die genaue Höhe und Rückzahlungsregelung sind im Mietvertrag festgelegt.
4. Was zählt zu den Betriebskosten?
Zum Beispiel Müll, Wasser, Versicherung, Hausreinigung und Allgemeinstrom.
Welche Kosten tatsächlich verrechnet werden, steht in der Betriebskostenaufstellung des Mietvertrags.
5. Welche Kündigungsfristen gelten in Vorarlberg?
Bei befristeten Verträgen: Kündigung nach 1 Jahr mit 3 Monaten Frist.
Bei unbefristeten Verträgen: meist 1 Monat zum Monatsende.
Verbindlich ist immer die im Mietvertrag geregelte Kündigungsfrist.
6. Muss ich beim Auszug renovieren?
Nur bei übermäßigen Schäden. Normale Abnutzung ist erlaubt, die Wohnung muss besenrein übergeben werden.
Prüfe, ob im Mietvertrag spezielle Vereinbarungen zur Rückgabe getroffen wurden.
7. Darf ich Haustiere halten?
Übliche Haustiere sind meist erlaubt. Einschränkungen können jedoch individuell vereinbart werden.
Kläre das immer vorab mit dem Vermieter und halte es im Mietvertrag fest.
8. Woran erkenne ich Fake-Inserate?
Vorsicht bei Vorauszahlungen oder ausländischen Vermietern. Kein Geld überweisen, bevor man besichtigt oder unterschreibt.
Bei Unsicherheit Vermieter oder Makler direkt kontaktieren.
9. Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Nach Wohnungsübergabe und Endabrechnung, sofern keine Schäden oder offenen Zahlungen bestehen.
Der genaue Ablauf ergibt sich aus dem Mietvertrag.
10. Gibt es Wohnbeihilfe in Vorarlberg?
Ja, das Land unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen. Infos und Antrag findest du hierEine mögliche Förderung ändert nichts an den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermieter.
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