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GEPFLEGTE 2 ZIMMERWOHNUNG IN TOPLAGE
GEPFLEGTE 2 ZIMMERWOHNUNG IN TOPLAGE
2 Zimmer
Grundriss
50,00 m²
Wohnfläche
€ 220.000
Preise
Kaufpreis
€ 220.000
Betriebskosten (exkl. Mwst)
€ 250
Objekt Informationen
Wohnfläche
50,00 m²
Zimmer
2
Etage
1. OG
Bautyp
Gebraucht
Baujahr
1993
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Allgemein
Badezimmer
1
Heizung
- Gas
- Zentralheizung
Verfügbar ab
ab sofort
Heizwärmebedarf (HWB)
90,00 kwh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf (Klasse HWB)
C
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
1,28 kwh/m²a
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor (Klasse fGEE)
C
Externe ID
Egger_2026-351
Ausstattung:
-
Einbauküche
-
Boden: Fliesen, Parkett
-
Bad mit: Badewanne, Fenster
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
Zum Verkauf gelangt diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung in sonniger und ruhiger Lage in Feldkirch. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel sowie Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Minuten erreichbar.
Die Wohnung befindet sich in einer Wohnanlage und überzeugt durch ihre helle Wohnatmosphäre sowie eine praktische Raumaufteilung. Auf ca. 50 m² Wohnfläche erwarten Sie ein großzügiger Wohn-/Essbereich mit viel Tageslicht, ein Schlafzimmer sowie ein schöner verglaster Balkon mit sonniger Ausrichtung, der zum Entspannen einlädt.
Die Wohnung eignet sich ideal für Singles, Paare oder auch als attraktive Anlegerwohnung.
Machen Sie sich selbst ein Bild von dieser charmanten Immobilie und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin mit uns.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Nebenkosten:
3,5 % Grunderwerbssteuer
1,1 % Grundbuchseintragung
3,6 % Vermittlungshonorar inkl. Ust.
Vertragserrichtungskosten
Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass der angeführte Grundriss als Symbolbilder gilt und dieser sowie die darin enthaltenen Flächenangaben von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.