ländleimmo.at / Mietobjekt / Wohnung / Allgemein / Vorarlberg / Feldkirch / Götzis / PRIVAT: Absolute Ruhelage

PRIVAT: Absolute Ruhelage

images icon

4 Zimmer

Grundriss

images icon

84,00 m²

Wohnfläche

€ 1.750

Preise

Gesamtbelastung € 1.750
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 320
Miete (Auto-)Stellplatz € 100
Kaution € 5.250
Einmalkosten € 400

Objekt Informationen

Wohnfläche 84,00 m²
Zimmer 4
Nebenräume 2
Anzahl Stockwerke 1
Etage 1. OG
Bautyp Saniert
Objektart Wohnung
Objekttyp Allgemein
Badezimmer 2
Balkon 7,00 m²
Keller 9,00 m²
Heizung
  • Gas
Verfügbar ab 1.3.2026
Befristung 3 Jahre
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) C kwh/m²a
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor (Klasse fGEE) C

Ausstattung:

  • icon Ausrichtung Balkon: Osten, Süden

Empfohlene Services unserer Partner

Objekt Beschreibung

PRIVATVERMIETUNG ab 1.3.2026:


KEINE MAKLERGEBÜHREN!!! Lediglich 400€ Vertragserrichtungsgebühr, KEINE Bearbeitungsgebühren oder Ähnliches...

84 m2 in absoluter Ruhelage in einer Sackgasse direkt am Waldrand... In Ruhe Schlafen bei offenem Fenster...

Sie parken Ihr Auto in der Garage, versorgen Ihre Einkäufe im großen Kellerabteil und sind nach 2 Stiegen im lichtdurchfluteten Stiegenhaus unmittelbar vor Ihrer Wohnung. Sie betreten den Vorraum/Garderobe mit angrenzendem WC und Abstellraum mit Waschmaschinenanschluß. Vom Vorraum aus kommen Sie ins Wohnzimmer mit großer Glasfront und Ausblick ins Grüne oder Sie begeben sich gleich direkt auf den großzügigen Balkon auf welchem Sie in absoluter Ruhe entspannen können. Vom Wohnzimmer aus betreten Sie ggf seitlich die Küche (4 Jahre alte Markenküche) oder im hinteren Bereich Ihren zukünftigen Ruhebereich mit 2 Schlafzimmern und großenm Bad mit Dusche und Badewanne.

1330€ ist Kaltmiete, 320 BK aktuell für 2 Erwachsene und ein Kleinkind. Garage inklusive BK ist 100€.

Brutto, Kellerabteil ist dann 1750 €.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann zögern Sie nicht und sind Sie der/die Erste welche sich diese außergewöhnlich ruhige Wohnung sichert!

ACHTUNG: Haustiere nur bis zur Größe einer Katze laut Hausordnung erlaubt!