ländleimmo.at / Mietobjekt / Wohnung / Allgemein / Vorarlberg / Bregenz / Bregenz / 4,5-Zimmerwohnung | Bregenz | Miete

4,5-Zimmerwohnung | Bregenz | Miete

images icon

4,5 Zimmer

Grundriss

images icon

99,34 m²

Wohnfläche

€ 1.400

Preise

Gesamtbelastung € 1.400

Objekt Informationen

Wohnfläche 99,34 m²
Zimmer 4,5
Bautyp Saniert
Baujahr 1900
Objektart Wohnung
Objekttyp Allgemein
Badezimmer 1
Heizung
  • Gas
  • Zentralheizung
Verfügbar ab sofort
Gesamtanzahl Stellplätze 1
Externe ID Agentur_4022
Parkplatz
  • (Tief-)Garage

Empfohlene Services unserer Partner

Objekt Beschreibung


4,5-Zimmerwohnung | Bregenz | Miete

Arlbergstraße 111 lautet die Adresse dieser geräumigen 4-Zimmerwohnung.
Die Lage gilt als gut erreichbar und zentral.
Sie erreichen sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs in Kürze.
Auch die Innenstadt und der Autobahnanschluss sind innerhalb weniger Minuten problemlos erreichbar.

Die Wohnung bietet eine Fläche von ca. 99,34 m² und wurde 1996 umfassend saniert.
Im Gang, der Küche, dem Badezimmer und WC finden Sie pflegeleichte Bodenfliesen in Marmoroptik vor.
Die restliche Wohnung wurde mit einem hochwertigen Parkett versehen.

Das Badezimmer ist geräumig und mit einer Badewanne und Dusche ausgestattet.
Ebenfalls ist das Lüften mit Fenstern möglich.
Zusätzlich ist hier auch eine Fußbodenheizung verbaut.

Das großzügige Wohnzimmer lässt genug Platz für einen geräumigen Essbereich.
In der Küche wurde ebenfalls eine kleine Essgelegenheit eingerichtet.
Hier kann auch wunderbar gefrühstückt werden, wenn es mal etwas schneller gehen muss.

Als Parkmöglichkeit dienen die Allgemeinparkplätze vor der Anlage, sowie der zur Wohung zugeteilte Tiefgaragenstellplatz.
Stellplatz: 1 Tiefgaragenstellplatz (Miete: € 100,00/Monat)


Mietkonditionen:
Warmmiete: € 1.400,00
Tiefgaragenplatz: € 100,00
Gesamtmiete: € 1.500,00

Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Verfügbar ab Januar


Am besten Sie machen sich selbst ein Bild dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin!

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.