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„Perfekte Starterwohnung – auch für Senioren geeignet – Anlegerwohnung - in sonniger, ruhiger Lage!

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Grundriss

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51,42 m²

Wohnfläche

€ 205.000

Preise

Kaufpreis € 205.000
Betriebskosten (exkl. Mwst) € 257,13

Objekt Informationen

Wohnfläche 51,42 m²
Bautyp Gebraucht
Baujahr 1958
Objektart Wohnung
Objekttyp Allgemein
Balkon 6,00 m²
Fahrradraum Vorhanden
Verfügbar ab sofort
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) 1,26 kwh/m²a
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor (Klasse fGEE) C
Externe ID Fairmarkter_385289_26-00159

Ausstattung:

  • icon Einbauküche
  • icon Boden: Parkett
  • icon Bad mit: Dusche, Fenster

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Objekt Beschreibung


Diese gepflegte "Erdgeschosswohnung" mit Balkon in Bregenz überzeugt durch ihre verkehrsbegünstigte Lage nahe der Illwerke VKW und bietet ein angenehmes Zuhause für alle, die eine gute Erreichbarkeit mit solidem Wohnkomfort verbinden möchten. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1958 und wurde laufend instand gehalten; zuletzt erfolgte eine Modernisierung im Jahr 2019, wodurch sich die Immobilie in einem ordentlich erhaltenen Zustand präsentiert.

Im Inneren erwartet Sie eine Ausstattung mit Laminat- und Parkettböden, die den Räumen eine wohnliche Atmosphäre verleihen. Die vorhandene Einbauküche ist praktisch integriert und ermöglicht einen unkomplizierten Einzug ohne größere Anfangsinvestitionen.

Die Wohnung ist ab sofort verfügbar und eignet sich ideal für Käuferinnen und Käufer, die eine gepflegte Erdgeschosslage in Bregenz suchen – mit kurzen Wegen, guter Anbindung und einer soliden Substanz.

Grunderwerbssteuer: 3,5%
Grundbuchseintragung: 1,1% (eventuelle Befreiung bei Nutzung Hauptwohnsitz)
Vermittlungsprovision: 3,6% inkl. MwSt.
Vertragserrichtungskosten und Barauslagen

Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers.
Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.
§ 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.