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    Vorarlberg Bludenz Bludenz , Bahnhofstraße 14, Top 9

    Frisch renovierte 2-Zimmerwohnung mitten im Zentrum von Bludenz

    € 189.000
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    2 Zimmer

    Grundriss

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    43,00 m²

    Wohnfläche

    216993

    Anzeigen-ID

    Kaufpreis € 189.000

    Wohnfläche 43,00 m²
    Zimmer 2
    Baujahr 1998
    Objektart Wohnung
    Objekttyp Allgemein
    Badezimmer 1
    Heizung
    • Gas
    • Zentralheizung
    Verfügbar ab sofort
    Gesamtanzahl Stellplätze 1
    Externe ID Agentur_3181
    Parkplatz
    • (Tief-)Garage

      Ausstattung:

    • - Lift


    Tolle 2-Zimmerwohnung im Zentrum von Bludenz | FRISCH renoviert

    Das Objekt, welches sich in der Bahnhofstraße befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
    Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen, den Bahnhof, Restaurants uvm.
    Die Bludenzer Innenstad ist ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine Vielzahl an weiteren Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.

    Die Liegenschaft ist folgendermaßen aufgeteilt:
    - Eingang
    - Badezimmer
    - Wohn-/Essbereich
    - Küche
    - Schlafzimmer
    - Zimmer

    Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Schlaf- und Wohnzimmer sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl.
    Zudem besitzt die Wohnung eine voll ausgestattete Einbauküche. Hier bietet sich genügend Fläche zum Arbeiten und kochen.

    Die Wohnung besitzt zusätzlich ein Kellerabteil.
    Ein Tiefgaragenabstellplatz für Ihr Fahrzeug kann für einen Aufpreis von € 26.000,-- dazu erworben werden.

    Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser wunderbaren Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

    Einmalkosten:
    Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.
    Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
    Grunderwerbssteuer: 3,5%
    Grundbuchseintragung: 1,1%

    Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

    Jetzt noch einfacher: Telefonnummer und bevorzugte Anrufszeit angeben und vom Anbieter der Immobilie zurückgerufen werden.