FLEXIBEL
FINANZIEREN

Kreditbedarf
Eigenmittel
%
Jahre
Zins | Laufzeit
mtl. Rate
ländleimmo.at / Kaufobjekt / Haus / Bungalow / Vorarlberg / Feldkirch / Feldkirch / Feldkirch-Gisingen: Grundstück in Top-Lage mit Altbestand

Feldkirch-Gisingen: Grundstück in Top-Lage mit Altbestand

images icon

5 Zimmer

Grundriss

images icon

121,00 m²

Wohnfläche

€ 499.000

Preise

Kaufpreis € 499.000
Provision 3,6% inkl. USt.
Erklärung Kosten Kaufnebenkosten: 3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Grundbucheintrag, Kaufvertragserrichtungskosten, Beglaubigungskosten, Barauslagen;

Objekt Informationen

Wohnfläche 121,00 m²
Grundstücksgröße 603,00 m²
Zimmer 5
Bautyp Gebraucht
Baujahr 1971
Bauweise
  • Fertigteil
Objektart Haus
Objekttyp Bungalow
Badezimmer 1
Terrasse Vorhanden
Garten Vorhanden
Keller Vorhanden
Heizung
  • Elektro
Verfügbar ab nach Absprache
Parkplatz
  • Freiplatz
  • Carport

Empfohlene Services unserer Partner

Objekt Beschreibung

Ein Angebot mit vielen Möglichkeiten!


Die Grundstücksfläche überzeugt mit einem nahezu quadratischen Schnitt und besticht trotz Stadtnähe mit ruhiger Umgebung. Die Verkehrsanbindung sowie Infrastruktur sprechen für sich – Apotheke, Banken, Kindergarten, Schulen sowie öffentliche Verkehrsmittel sind bequem zu Fuß erreichbar.


Das Einfamilienhaus (Bungalow) mit Potential (Baujahr 1971) befindet sich in einem sanierungsbedürften Zustand. Das Erdgeschoß verfügt über eine Nutzfläche von ca. 121 m², der Keller bietet ca. 110 m². Beheizt wird das Wohngebäude mittels Elektroheizung u/o 2 Holzeinzelöfen. Die hellen Räumlichkeiten mit optimalem Grundriss sind großzügig angelegt und bergen eine Reihe von Einrichtungsmöglichkeiten.


Kaufnebenkosten: 3,5% Grunderwerbssteuer, 1,1% Grundbucheintrag, Kaufvertragserrichtungskosten, Beglaubigungskosten, Barauslagen;


Vermittlungshonorar: 3,6% inkl. USt.


EAW in Arbeit!


Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dieses Exposé stellt eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.


Gerne begleiten wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Wohnträume – rufen Sie uns noch heute an!