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ländleimmo.at / Kaufobjekt / Grundstück / Baugrundstück / Vorarlberg / Dornbirn / Lustenau / 650 m² Bauparzelle in begehrter Wohnlage von Lustenau

650 m² Bauparzelle in begehrter Wohnlage von Lustenau

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Grundriss

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650,00 m²

Grundstücksgröße

€ 470.000

Ralph Moser

Hagen Realbüro

Preise

Kaufpreis € 470.000
Provision 3 % zzgl. 20% USt.

Objekt Informationen

Grundstücksgröße 650,00 m²
Objektart Grundstück
Objekttyp Baugrundstück
Externe ID REALBURO_Hagen6113

Empfohlene Services unserer Partner

Objekt Beschreibung

In attraktiver Lage von Lustenau gelangt dieses Wohngrundstück mit einer Fläche von ca. 650 m² zum Verkauf. Die Liegenschaft bietet sehr gute Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses oder eines individuellen Wohnprojekts und überzeugt durch ihre angenehme Grundstücksgröße sowie die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.

Zu beachten ist, dass im nördlichen Teil des Grundstücks ein ca. 4 Meter breites Geh- und Fahrrecht verläuft. Diese Dienstbarkeit ist bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen und kann je nach Bebauungskonzept Einfluss auf die Anordnung von Zufahrt, Garten- und Freiflächen haben.

Ein interessantes Angebot für alle, die in Lustenau ein Baugrundstück erwerben und den Traum vom Eigenheim in gewachsener Umgebung verwirklichen möchten. Weitere Unterlagen und Details stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Einmalkosten / Nebenkosten

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit uns – eine Besichtigung lohnt sich.

Das Realbüro Hagen-Team garantiert professionelle Beratung und völlige Unabhängigkeit.

Durch unsere ausgeprägte Kompetenz und langjährige Erfahrung versichern wir Ihnen eine problemlose und sorgenfreie Abwicklung bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus.

Ihr Ansprechpartner:
Ralph Moser (Tel. 05577/83 111-20) oder


Sonstige Auslagen:
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1% Grundbucheintragungsgebühr
Vertragserrichtungskosten und Barauslagen
3% Vermittlungshonorar (+ 20% USt.) lt. empfohlener Geschäftsbedingungen der Bundesinnung gemäß § 10 IMV 1996, i.d.g.F.