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Moderne Werkhalle mit Bürofläche
Moderne Werkhalle mit Bürofläche
N/A
Grundriss
271,00 m²
Nutzfläche
Preis auf Anfrage
Preise
Preis auf Anfrage
Objekt Informationen
Nutzfläche
271,00 m²
Bautyp
Gebraucht
Baujahr
2020
Objektart
Gewerblich
Objekttyp
Lager / Werkstatt
Externe ID
Bischof_001303
Ausstattung:
-
Klimatisiert
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Objekt Beschreibung
Willkommen bei Bischof Immobilien!
Wir vermieten eine neuwertige Werkhalle in Hard mit umlaufender Grünfläche.
Die als vollwertige Werkstatt ausgestattete Halle wurde 2020 errichtet und verfügt unter anderem über einen Kran mit 3,2 Tonnen Traglast. An warmen Tagen sorgt ein Sitzplatz im Außenbereich für erholsame Pausen im Schatten der Bäume.
Raumaufteilung:
Erdgeschoss, Werkbereich mit ca. 211 m²
Obergeschoss, bestehend aus Büroflächen, Aufenthaltsraum, Küche, Toiletten, Umkleide, Duschen etc. mit insgesamt ca. 60 m²
Zum Parken stehen 4 Stellplätze auf der Außenfläche zur Verfügung.
Die Raumhöhe der Halle beträgt ca. 5,50 m.
Energieausweis: In Arbeit.
Weitere Informationen zum Objekt gerne auf unserer Homepage www.bischofimmo.at bzw. auf Anfrage per
Mail an oder über das Kontaktfeld des Immobilienportals.
Seit über 30 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg.
Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger.
Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Fachwissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit.
Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie Rendite und mehr Lebensqualität.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Bewertung/Gutachten und den Verkauf Ihrer Immobilie, Energieausweiserstellung sowie hinsichtlich Finanzierungen.
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Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte:
Rainer Bischof, MSc
Bischof Immobilien GmbH
Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn
Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, daß wir als Doppelmakler tätig sind.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag.
Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht.