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Vorarlberg, Dornbirn, Lustenau , Gänslestraße 5

Meine Gartenwohnung in Lustenau!

€ 348.500
€ 348.500

Gesamt

3 Zimmer

Grundriss

79 m2

Wohnfläche

156766

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 348.500
Provision 3,6 % Vermittlungsgebühr

Erklärung Kosten
3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Vertragserrichtungskosten und
79 m2Wohnfläche
3Zimmer
ErdgeschossEtage
GebrauchtBautyp
1984Baujahr
WohnungObjektart
GartenwohnungObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Terrasse
105,00 m2  Garten
Vorhanden Keller
  • Gas
Heizung
Frühjahr 2021Verfügbar ab
71 kwh/m²aHeizwärmebedarf
Klasse CKlasse Heizwärmebedarf

Die Lage:
Die Wohnung liegt ideal und sehr ruhig. Ein Kindergarten, die Schule und unzählige Einkaufsmöglichkeiten sind nur wenige Gehminuten entfernt.

Das Objekt:
Die Wohnanlage wurde im Jahr 1984 errichtet. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss.

Beschreibung:
Die perfekt geschnittene Wohnung mit ca. 79 m² verfügt über 3 Zimmer. Diese verteilen sich auf eine Küche, ein Ess-/ Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer sowie ein Badezimmer mit Badewanne und ein separates WC. Highlight ist der großzügige Garten (ca. 105 m²) mit überdachter Terrasse und der zweite überdachte Sitzplatz.

Details:
Die Böden in den Zimmern wurden mit einem sehr schönen Parkett versehen. Im Bad finden Sie einen pflegeleichten Fliesenboden.

Autoabstellplatz:
Ein fix zugeteilter Parkplatz ist im Kaufpreis enthalten. Weiters sind mehrere Allgemeinabstellplätze vor der Wohnanlage vorhanden.

Kellerabteil:
Ja

Heizung:
Heizkörper (Gas), im Bad Fußbodenheizung

Reparaturfond:
€ 146.035,45 (Stand per 31.12.2019)

Betriebskosten:
€ 285,- (Auskunft Eigentümer inkl. € 75,- Reparaturfond)

Energieausweis:
HWB 71 kwh/m²a Klasse C

Kaufpreis: € 348.500,-
Nebenkosten : 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Vertragserrichtungskosten und 3,6 % Vermittlungsgebühr

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von dieser tollen Gartenwohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

 

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.