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Schöne 3 Zimmer Neubauwohnung - Erstbezug

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N/A

Grundriss

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71,71 m²

Wohnfläche

€ 1.310,52

Preise

Gesamtbelastung € 1.310,52

Objekt Informationen

Wohnfläche 71,71 m²
Bautyp Neubau/Erstbezug
Objektart Wohnung
Objekttyp Dachgeschosswohnung
Balkon 12,59 m²
Heizung
  • Wärmepumpe
Verfügbar ab sofort
Heizwärmebedarf (HWB) B kwh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf (Klasse HWB) 28
Parkplatz
  • (Tief-)Garage (1)

Ausstattung:

  • icon Einbauküche

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Objekt Beschreibung

Lage:

Die attraktive 3-Zimmer-Mietwohnung befindet sich in zentraler und gut angebundener Wohnlage in Höchst. Die Lage überzeugt durch ihre hervorragende Infrastruktur sowie die Nähe zu allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs.

Nahversorger wie Supermärkte, Bäckereien und weitere Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Fahrminuten erreichbar. Das Ortszentrum von Höchst mit Banken, Gastronomiebetrieben, Ärzten, Apotheken sowie Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen liegt ebenfalls in kurzer Distanz.

Eine Bushaltestelle befindet sich in der näheren Umgebung und gewährleistet eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht zudem eine gute Anbindung in Richtung Bregenz, Dornbirn sowie in die Schweiz.


Wohnung:

Die helle und hochwertig ausgeführte 3-Zimmer-Neubauwohnung befindet sich im Dachgeschoss der gepflegten Wohnanlage und bietet eine Wohnfläche von ca. 71,71 m².

Herzstück der Wohnung ist der großzügige Wohn- und Essbereich mit moderner Einbauküche. Von hier aus gelangt man auf den vollständig überdachten Balkon.

Ein stilvolles Badezimmer mit großzügiger Dusche, zwei gut geschnittene Schlafzimmer sowie ein praktischer Abstellraum runden das Raumangebot dieser Wohnung ab.


Kosten:

Miete Whg u. TG € 1.100,00

Betriebskosten derzeit € 210,52

Kaution € 3.300,00

Vertragserrichtung € 360,00


Anmerkung:

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum sowie zwischenzeitliche Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag.