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GEWIDMETE FERIENWOHNUNG MIT FANTASTISCHER AUSSICHTLAGE
GEWIDMETE FERIENWOHNUNG MIT FANTASTISCHER AUSSICHTLAGE
2 Zimmer
Grundriss
44 m²
Fläche
Preis auf Anfrage
Preise
Preis auf Anfrage
Erklärung Kosten
Richtpreis
Objekt Informationen
Wohnfläche
44 m²
Zimmer
2
Baujahr
1972
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Allgemein
Badezimmer
1
Balkon
9,73 m²
Terrasse
9,73 m²
Heizung
- Alternativ
Verfügbar ab
ab sofort
Externe ID
Egger_2026-377
Ausstattung:
-
Boden: Fliesen, Teppichboden
-
Bad mit: Dusche
-
Gäste-WC
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
Diese charmante 2-Zimmer-Wohnung in ruhiger Lage von Suldis - Zwischenwasser, bietet eine interessante Gelegenheit für alle, die eine Immobilie mit individuellem Gestaltungspotenzial suchen.
Besonders hervorzuheben ist die herrliche Aussicht auf die umliegende Berg- und Naturlandschaft, die der Wohnung einen ganz besonderen Charme verleiht.
Die Wohnung befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand und bietet damit die Möglichkeit, sie nach eigenen Vorstellungen zu modernisieren und neu zu gestalten.
Ein besonderes Plus ist die bestehende Ferienwidmung, die eine Nutzung als Ferienwohnung ohne eine Vermietungsverpflichtung ermöglicht.
Die naturnahe und ruhige Umgebung macht die Immobilie zu einem attraktiven Rückzugsort abseits des Alltags.
Der Energieausweis befindet sich derzeit in Arbeit.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder einer gemeinsamen Besichtigung zur Verfügung.
Nebenkosten:
3,5 % Grunderwerbssteuer
1,1 % Grundbucheintragungsgebühr
3,6 % Vermittlungshonorar inkl. 20 % Ust.
Vertragserrichtungskosten
Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der angeführte Grundriss als Symbolbild gilt und dieser sowie die darin enthaltenen Flächenangaben von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können.
Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.