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GEWIDMETE FERIENWOHNUNG MIT FANTASTISCHER AUSSICHTLAGE

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2 Zimmer

Grundriss

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44 m²

Fläche

Preis auf Anfrage

Lukas Egger

Egger Immobilien

Preise

Preis auf Anfrage
Erklärung Kosten Richtpreis

Objekt Informationen

Wohnfläche 44 m²
Zimmer 2
Baujahr 1972
Objektart Wohnung
Objekttyp Allgemein
Badezimmer 1
Balkon 9,73 m²
Terrasse 9,73 m²
Heizung
  • Alternativ
Verfügbar ab ab sofort
Externe ID Egger_2026-377

Ausstattung:

  • icon Boden: Fliesen, Teppichboden
  • icon Bad mit: Dusche
  • icon Gäste-WC

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Objekt Beschreibung


Diese charmante 2-Zimmer-Wohnung in ruhiger Lage von Suldis - Zwischenwasser, bietet eine interessante Gelegenheit für alle, die eine Immobilie mit individuellem Gestaltungspotenzial suchen.

Besonders hervorzuheben ist die herrliche Aussicht auf die umliegende Berg- und Naturlandschaft, die der Wohnung einen ganz besonderen Charme verleiht.

Die Wohnung befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand und bietet damit die Möglichkeit, sie nach eigenen Vorstellungen zu modernisieren und neu zu gestalten.

Ein besonderes Plus ist die bestehende Ferienwidmung, die eine Nutzung als Ferienwohnung ohne eine Vermietungsverpflichtung ermöglicht.

Die naturnahe und ruhige Umgebung macht die Immobilie zu einem attraktiven Rückzugsort abseits des Alltags.

Der Energieausweis befindet sich derzeit in Arbeit.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder einer gemeinsamen Besichtigung zur Verfügung.

Nebenkosten:
3,5 % Grunderwerbssteuer
1,1 % Grundbucheintragungsgebühr
3,6 % Vermittlungshonorar inkl. 20 % Ust.
Vertragserrichtungskosten

Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass der angeführte Grundriss als Symbolbild gilt und dieser sowie die darin enthaltenen Flächenangaben von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können.

Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.

Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.