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Vorarlberg
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Exzellent vermietete 2-Zimmerwohnung im Vorderland
Exzellent vermietete 2-Zimmerwohnung im Vorderland
2 Zimmer
Grundriss
40 m²
Fläche
€ 179.000
Preise
Kaufpreis
€ 179.000
Einmalkosten
Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung, Vertragserrichtungsgebühr
3,0 % zzgl. 20% USt
Provision
3,0 % zzgl. 20% USt
Objekt Informationen
Wohnfläche
40 m²
Zimmer
2
Etage
1. OG
Baujahr
1973
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Allgemein
Badezimmer
1
Balkon
Vorhanden
Terrasse
8,7 m²
Keller
Vorhanden
Anzahl Stellplätze
1
Heizung
- Fernwärme
- Zentralheizung
Gesamtanzahl Stellplätze
1
Heizwärmebedarf (HWB)
49 kwh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf (Klasse HWB)
B
Externe ID
Immoteam7_immo-391
Parkplatz
- (Außen-) Stellplatz (1)
Ausstattung:
-
Einbauküche
-
Boden: Fliesen
-
Bad mit: Dusche
-
Parkplatz Garage,Tiefgarage,Carport,Freiplatz,Duplex,Parkhaus
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
Zeitgemäß modernisierte 2-Zimmerwohnung mit Top-Mieterin
- ca. 40 m² Wohnfläche
- im Hochparterre einer Kleinwohnanlage gelegen
- südlich ausgerichteter Wohn-Ess-Bereich
- separate Küche
- modernisiertes Bad mit Dusche
- sonniger Balkon mit Süd-Ausrichtung
- Gebäude großteils saniert (2010 Fenster 3-fach Verglasung Holz/Alu; 2013 Dach, Fassade erneuert inkl. Dämmung, Heizung)
- Wohnung vor ca 5 Jahren komplett modernisiert (Bad, Küche, Bodenbeläge)
- Jährliche Mieteinnahmen € 7.680,- (vermietet bis 31.01.2028)
- Bushaltestelle direkt vor der Haustüre und Bahnhof schnell erreichbar
- Alles für den täglichen Bedarf kann zu Fuß erledigt werden
Kaufpreis: € 179.000,-
Kaufpreis Außenabstellplatz: € 9.000,-
Gesamtkaufpreis: € 187.000,-
Betriebskosten: € 148,87 ( zzgl. Rep. Fond € 54,91)
Nebenkostenübersicht:
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1 % Grundbucheintragung
3,6 % Vermittlungsprovision inkl. MwSt.
Vertragserrichtungskosten, ca. 1,2 % inkl. MwSt.
zzgl. Barauslagen
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.