Tolle 3-Zimmerwohnung mit Garten in Feldkirch, Haus 53, Top 3
Das Objekt welches sich in der Mutterstraße befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Die Wohnung liegt in einer wunderschönen Wohnanlage die ruhig und doch sehr zentral liegt.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen, den Bahnhof, Schulen uvm.
Weiteres ermöglicht das Verkehrsnetz Grenzgängern die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz schnell und einfach zu erreichen.
Die Wohnung ist folgendermaßen aufgeteilt:
- Gang
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Badezimmer
- Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche
- Balkon/Garten
Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Schlaf- und Wohnzimmer sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl.
Neben der praktischen Fußbodenheizung, welche sich durch die Wohnung zieht, sind hochwertige Fenster von der Firma ZECH verbaut worden. Diese sorgen zusätzlich für eine sehr gute Isolierung.
Zudem sorgt der gemütliche Garten für mehr Lebensqualität. Hier kann man nach einem anstrengenden Tag gemütlich ein Glas Wein genießen und entspannt den Tag ausgeklingen lassen.
Die Wohnung besitzt zusätzlich ein Kellerabteil.
Ein Carportplatz kann für einen Aufpreis von EUR 70,-- dazu erworben werden.
Grundrissdaten liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Die Wohnung ist ab 01.03.2023 verfügbar.
Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser wunderschönen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Warmiete Wohnung inkl. Betriebskosten EUR 1.190,--
Miete Stellplatz EUR 70,--
Gesamtmiete EUR 1.260,--
Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: 300,00€ inkl. 20% MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Lage:
Waldrandlage, Sonnige Lage, Stadtzentrum/Ortszentrum, Wohngebiet, Toplage, Ruhelage, Gute Verkehrslage