Wohnen im Herzen von Dornbirn - Urbanes Flair trifft Ruhe Oase
3 Zimmer
Grundriss
71,00 m²
Wohnfläche
Preise
Objekt Informationen
- Gas
Ausstattung:
-
Ausrichtung Balkon: Süden
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Objekt Beschreibung
Objektbeschreibung
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause! Diese wunderschöne Wohnung bietet die seltene Kombination aus pulsierendem Stadtleben und einem entspannten Rückzugsort. Mitten in der begehrten Innenstadt von Dornbirn gelegen, besticht die Immobilie durch ihren erstklassigen Zustand und eine Wohlfühlatmosphäre, die ihresgleichen sucht.
Dank der südlichen Ausrichtung genießen Sie hier den ganzen Tag über maximale Sonnenstunden. Die großzügigen Fensterfronten sorgen dafür, dass die gesamte Wohnung von natürlichem Licht durchflutet wird. Ob als Single, Paar oder Pendler – dieses Objekt ist ein echtes Juwel auf dem Dornbirner Wohnungsmarkt.
Das Haus verfügt zudem über eine gemeinsam genutzte Sonnenterrasse die Ihnen einen herrlichen Blick auf die Stadt ermöglicht.
- Absolute Best Lage: Direkt in der Dornbirner Innenstadt – Urbanität pur!
- Lichtdurchflutet: Helle, freundliche Räume durch optimale Ausrichtung.
- Doppeltes Frischluft-Vergnügen: Gleich zwei Balkone laden zum Entspannen und Verweilen ein.
- Sonnenseite: Reine Südausrichtung für helle Räume bis in die Abendstunden.
- Top Zustand: Die Wohnung ist sehr gepflegt und kann ohne Renovierungsstau bezogen werden.
- Perfekte Anbindung: Den Bahnhof erreichen Sie bequem in nur 7 Gehminuten.
- Parken inklusive: Ein eigener PKW-Außenstellplatz direkt am Haus erspart die Parkplatzsuche im Zentrum.
Die Wohnung befindet sich in einer der gefragtesten Lagen von Dornbirn.
Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants und kulturelle Einrichtungen liegen Ihnen praktisch zu Füßen. Trotz der zentralen Lage bietet die Wohnung die nötige Ruhe, um nach einem langen Tag abzuschalten. Die exzellente Anbindung an den öffentlichen Verkehr (Bahnhof Dornbirn) machen den Standort auch für Pendler ideal.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom
Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Als Rechtsgrundlage dient ausschließlich
und allein der Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart. Zwischenvermietung ist vorbehalten.
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Team Lick & Partner