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Vorarlberg, Bregenz, Bregenz , Mariahilfstraße 1

Schöne Wohnung für Selbstnutzung o. Anlegerwohnung mit Balkon in Bregenz Top 41

€ 139.000
€ 139.000

Gesamt

1 Zimmer

Grundriss

30 m2

Wohnfläche

213771

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 139.000
30 m2Wohnfläche
1Zimmer
1972Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
1Badezimmer
Vorhanden Balkon
2.00 m2  Terrasse
4.90 m2  Keller
  • Gas
  • Zentralheizung
Heizung
Agentur_1416Externe ID

Ausstattung:

  • mit Lift
  • Kabel/Satelliten-TV

Schöne Wohnung für Selbstnutzung o. Anlegerwohnung mit Balkon in Bregenz Top 41

Das Objekt welches sich in der Mariahilfstraße befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte für Einkäufe des täglichen Bedarfs sowie ein Autobahnanschluss befinden sich in naher Umgebung.
Zudem ist das Bregenzer Stadtzentrum fußläufig in ca. 10 Minuten erreichbar. Hier findet man zahlreiche zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten sowie Cafes und eine Vielzahl an verschiedenen Restaurants. Dies sorgt für zusätzliche Lebensqualität und ein entspanntes Wohnen. Das Objekt bietet eine Wohnnutzfläche von ca. 30m².

Der Wohn-/Schlaf-/Essbereich ist mit einem Parkettboden und das Badezimmer mit einem Fließenboden versehen.
Die Wohnung besitzt eine voll ausgestattete Einbauküche. Hier bietet sich genügend Fläche zum Arbeiten und kochen.

Die Wohnung besitzt zusätzlich ein Kellerabteil.
Als Parkmöglichkeit lassen sich die zahlreichen Parkplätze rundum die Anlage nutzen.
Grundrissdaten sowie Energieausweis liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.


Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser tollen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Einmalkosten:
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Grundbuchseintragung: 1,1%

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.