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Zweifamilienhaus | Feldkirch | Grenznah
Zweifamilienhaus | Feldkirch | Grenznah
6 Zimmer
Grundriss
190,00 m²
Wohnfläche
€ 710.000
Preise
Kaufpreis
€ 710.000
Objekt Informationen
Wohnfläche
190,00 m²
Grundstücksgröße
654,00 m²
Zimmer
6
Baujahr
1973
Objektart
Haus
Objekttyp
Doppelhaus
Badezimmer
2
Balkon
Vorhanden
Terrasse
Vorhanden
Heizung
- Öl
- Zentralheizung
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Gesamtanzahl Stellplätze
3
Externe ID
Agentur_4008
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
Zweifamilienhaus in Feldkirch (Novalgasse), Grenznähe
Zum Verkauf steht ein charmantes Zweifamilienhaus in begehrter Lage von Feldkirch, nur wenige Minuten von der Grenze entfernt. Die Liegenschaft befindet sich in der Novalgasse und überzeugt durch ihre ruhige, familienfreundliche Umgebung sowie die hervorragende Anbindung an Infrastruktur und Nachbarländer.
Das Haus bietet eine großzügige Wohnfläche von insgesamt ca. 190 m², verteilt auf zwei abgeschlossene Wohneinheiten, die jeweils über einen eigenen Eingang verfügen. Dadurch eignet sich die Immobilie ideal für Mehrgenerationenwohnen, Wohnen und Vermieten oder als Investitionsobjekt.
Ein besonderes Highlight ist der ausbaufähige Dachboden. Das Dach wurde im Jahr 2014 umfassend saniert, sodass eine solide Basis für zukünftige Ausbaupläne oder langfristigen Werterhalt gegeben ist.
Zur Immobilie gehört außerdem eine Garage, die praktischen Stauraum und sicheren Platz für Fahrzeuge bietet. Der liebevoll angelegte Garten lädt zum Entspannen ein und verfügt über ein gemütliches Gartenhäuschen, das sich ideal als Stauraum, Werkraum oder kreativer Rückzugsort nutzen lässt.
Beheizt wird das Haus über eine Ölheizung, die zuverlässig für Wärme sorgt.
Dieses Zweifamilienhaus vereint großzügigen Wohnraum, vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und eine attraktive Lage – eine seltene Gelegenheit in Feldkirch.
Einmalkosten:
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.