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Traumhaftes Anwesen mit 2 sep. Häusern - 314 m² Wnfl.

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N/A

Grundriss

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314,00 m²

Wohnfläche

€ 1.250.000

Preise

Kaufpreis € 1.250.000
Provision 3,6%

Objekt Informationen

Wohnfläche 314,00 m²
Grundstücksgröße 834,00 m²
Bautyp Gebraucht
Baujahr 1968
Objektart Haus
Objekttyp Allgemein
Terrasse 32,00 m²
Heizung
  • Öl
  • Holz
  • Solar
  • Ofen/Kamin
Verfügbar ab nach Vereinbarung
Heizwärmebedarf (HWB) F227 kwh/m²a
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) D2,48 kwh/m²a
Parkplatz
  • (Tief-)Garage (22)

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Objekt Beschreibung

Wir freuen uns, Ihnen diese außergewöhnliche Liegenschaft in Schlins anzubieten!


Dieses Objekt bietet nicht nur eine traumhafte Aussicht, sondern auch viel Platz für Ihre Familie und Ihren Träumen.


Dein neues Zuhause mit unzähligen Highlights


z.B.:


Geeignet für 2 Familien:

Zwei Familien, die Ihr Leben aber trotzdem unabhängig von einander gestalten möchten

Generationen, die die Nähe zueinander bevorzugen


Traumhafte Aussicht:

Genießen Sie die atemberaubende Aussicht und den Weitblick von Ihrer Terrasse aus.


Viel Platz:

Das Doppelhaus bietet genügend Raum für Ihre Familie, Ihre Gäste oder auch für ein Home-Office.


Schöne Lage: Schlins ist ein idyllischer Ort, umgeben von Natur und doch nah an allen wichtigen Einrichtungen mit guter Verkehrsanbindung


Nebenkosten:

3,50% Grunderwerbssteuer

1,10% Grundbucheintragungsgebühr

3,60% Vermittlungshonorar inkl. MwSt.

1,20% Vertragserstellung / Treuhand

+ div. Bank und Barauslagen, Beglaubigungskosten


Im Vorfeld ist dringend, seitens des Verkäufers mit seinem Steuerberater zu klären, ob eine Immobilienertrags- Steuer (ImmoEST) zu bezahlen ist, oder ob eine Befreiung der Immobilienertrags- Steuer in Anspruch genommen werden kann.



Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses Objekt und Ihre weiteren Highlights zu präsentieren und Ihnen bei der Realisierung Ihres Traums zu helfen.


Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind. Als Rechtsgrundlage dient ausschließlich und allein der Kaufvertrag.

§15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.


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Wenn Sie Interesse an diesem Objekt haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! ‎


Ihr Lick & Partner Team


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