Großzügiges Grundstück mit älterem Wohngebäude
N/A
Grundriss
1.432,00 m²
Wohnfläche
Preise
Objekt Informationen
- Gas
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Objekt Beschreibung
Lage:
Dieses Einfamilienhaus befindet sich in der Wiesenstraße in Fußach, einer schönen Wohngegend mit sehr guter Infrastruktur. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Kindergarten.
Die umliegende Bebauung besteht aus Wohn- und Geschäftshäusern.
Einkaufsmöglichkeiten, Volksschule und die Dinge des täglichen Lebens sind in der unmittelbaren Umgebung und in wenigen Gehminuten gut erreichbar.
Objekt:
Das Objekt befindet sich auf einem sehr großzügigen Grundstück mit einem Ausmaß von etwa 1.432 m².
Die Zufahrt erfolgt die östlich gelegene Gemeindestraße Wiesenstraße bzw. den nördlich angrenzenden Privatweg.
Das Einfamilienhaus wurde nach vorliegenden Unterlagen im Jahr 1952 gebaut und erstreckt sich über das Unter-, Erd- sowie Dachgeschoss.
Der Dachboden wurde nicht ausgebaut. In den Jahren 1966, sowie 1986 wurde das Haus jeweils um einen Anbau erweitert.
Besonders hervorzuheben ist der großzügige Garten, der das Haus umgibt. Dieser bietet ausreichend Platz zum Spielen, Gärtnern oder einfach zum Entspannen. Auf der West-, sowie auf der Ostseite befindet sich jeweils ein Holzschopf, westseitig zusätzlich noch ein Holzverschlag.
Der bautechnische Zustand des Objektes wurde mit einem Sachverständigen eingehend untersucht. Entsprechend dem Alter des Gebäudes sind natürlich Reparatur- bzw. Adaptierungsarbeiten erforderlich. Dies wurde allerdings bei der Bewertung der Liegenschaft berücksichtigt. Diese erforderlichen Arbeiten können gerne im Zuge einer Besichtigung detailliert besprochen werden.
Nebenkosten:
• 3,5 % Grunderwerbssteuer
• 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr
• 3,0 % Betreuung und Abwicklung Immobilienbüro (zzgl. 20 % USt.)
• Vertragserrichtungskosten lt. Angebot
Anmerkung:
Alle Angabe nach bestem Wissen. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag.