Provisionsfrei! 2 attraktive Baugrundstücke 404 und 446 m² oder gesamt 850 m² in sonniger und ruhiger Lage in Sackgasse Wolfurt
N/A
Grundriss
850,00 m²
Grundstücksgröße
Alexander Sch.
Preise
Objekt Informationen
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Objekt Beschreibung
In sonniger Lage in einer ruhigen Sackgasse mit kleinteiliger Verbauung und gepflegter Nachbarschaft in Wolfurt-Engerrütte, befinden sich zwei schöne Grundstücke mit gesamt 850 m².
Die Grundstücke liegen nebeneinander und befinden sich geschützt hinter der Wohnstraße zwischen Einfamilienhäusern.
Südlich des Grundstücks befindet sich ein Bungalow, welches auch über die Wintermonate viele Sonnenstunden zulässt.
Die Infrastruktur ist sehr gut mit leichter Erreichbarkeit ins Ortszentrum von Rickenbach, Bus & Bahn und Riedgebiet Wolfurt/Schwarzach. Kindergarten und Schule sind nahe und über kurze Fußwege erreichbar.
Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, sowie Dienstbarkeit zur Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen auf GST 1579/3 sind grundbücherlich gesichert.
Strom, Wasser, Kanal und Erdgas sind in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Das gesamte 850 m² Grundstück wurde 2012 im Zuge eines Realteilungsvertrages wie folgt geteilt:
1579/9 = 446 m²
1579/10 = 404 m²
Die Grundstücke können gesamt oder einzeln erworben werden und sind somit ideal z.B. für die Errichtung 1 EFH, 1 Doppel-Hauses oder 2 einzelner EFH.
Die Liegenschaft ist eben und weist bereits eine Widmung als Baufläche-Wohngebiet (BW) auf.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre schriftliche Erstkontaktaufnahme und bitten aus Rücksicht vor der Nachbarschaft nicht eigenständig Besichtigungen vorzunehmen.
Kosten:
- Privatverkauf – keine Maklerprovision!
- Richtpreis EUR 940,- pro m²
- 3,5 % Grunderwerbsteuer
- 1,1 %Grundbucheintragung
- Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung sowie Treuhandabwicklung
- Barauslagen für Beglaubigungen sowie Stempelgebühren und Verwaltungsabgabe.
Die Eigentümer behalten sich die Annahme von Angeboten vor. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Angebot ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.