Privatverkauf: Baugrundstück in einer Sackgasse (Privatstraße), ideal für Familien, ruhige Lage
N/A
Grundriss
536,00 m²
Grundstücksgröße
Mario Leikam
Preise
Objekt Informationen
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Objekt Beschreibung
Familienfreundliches Baugrundstück in Höchst (ca. 536 m²) – ruhige Sackgasse (Privatstraße), naturnah & ideal für Pendler (Schweiz in 5 Min.)
Hier entsteht euer neues Zuhause: Dieses ca. 536 m² große Baugrundstück liegt in einer sehr ruhigen Sackgasse – ideal für Familien, die entspannt wohnen möchten. Durch die verkehrsarme Lage ist es besonders angenehm, wenn Kinder draußen sind oder man einfach nach einem langen Tag abschalten will.
Ein weiterer Pluspunkt: Rundherum prägt landwirtschaftliche Nutzung das Umfeld – das sorgt für ein offenes, grünes Wohngefühl und eine ruhige Nachbarschaft statt dichter Bebauung.
Gleichzeitig ist alles, was den Familienalltag leicht macht, schnell erreichbar: Einkaufen, Schule, Kindergarten und Öffis – und für Berufspendler ein echtes Highlight: Die Schweiz ist in ca. 5 Minuten erreichbar.
Warum dieses Grundstück besonders familienfreundlich ist:
- Ruhige Sackgassenlage Privatstraße(verkehrsarm) – angenehmes Umfeld für Familien
- Landwirtschaftlich geprägte Umgebung – viel Grün und freie Sicht statt dichter Verbauung
- Schöne Spaziergänge direkt in der Nähe
- Rohrspitz: ca. 12 Min. mit dem Fahrrad
- SPAR Höchst: ca. 10 Min. zu Fuß
- Bushaltestelle: ca. 6 Min. zu Fuß
- Kindergarten: ca. 3 Min. Auto / 5 Min. Fahrrad
- Höchster Mittelschule: ca. 8 Min. Fahrrad / 15 Min. Bus
- Schweiz in ca. 5 Min. erreichbar – ideal für Pendle
Privatverkauf – provisionsfrei:
Das Grundstück wird privat verkauft, daher keine Maklerprovision – Käufer sparen sich die üblichen Maklerkosten.
Bitte keine Makleranfragen, außer Sie möchten das Grundstück selbst kaufen.
Alle Angaben in diesem Inserat erfolgen nach bestem Wissen und dienen der unverbindlichen Information, jedoch ohne Gewähr. Flächenangaben sind ca.-Angaben und können von den tatsächlichen Werten (z.B. laut Grundbuch, Vermessung, Kataster) abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Unterlagen/Angaben der zuständigen Behörden (insb. Widmung, Bebauungsbestimmungen) sowie die vertragliche Vereinbarung. Irrtümer, Änderungen sowie Schreib- und Druckfehler vorbehalten. Zwischenverkauf vorbehalten.