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Lager / Werkstatt
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Vorarlberg
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Vielfältiges Entwicklungspotenzial einer Gewerbeimmobilie gesucht?
Vielfältiges Entwicklungspotenzial einer Gewerbeimmobilie gesucht?
N/A
Grundriss
Vorhanden
Nutzfläche
Preis auf Anfrage
Preise
Preis auf Anfrage
Erklärung Kosten
2359000
Objekt Informationen
Bautyp
Gebraucht
Baujahr
1964
Objektart
Gewerblich
Objekttyp
Lager / Werkstatt
Heizwärmebedarf (HWB)
145,00 kwh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf (Klasse HWB)
D
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
1,54 kwh/m²a
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor (Klasse fGEE)
C
Externe ID
Fairmarkter_385289_25-00148
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
Herzlich willkommen in der sonnigen Gemeinde Doren, in der diese entwicklungsfähige Liegenschaft verkauft wird. Die Immobilie bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten z.b. als zukünftiger Gewerbepark.
In dem Wohn und Betriebsgebäude sind aktuell 3 Wohnungen befristet vermietet.
Im Dachgeschoss bietet sich noch die Möglichkeit, diese in einen großen Wohnraum oder Büroraum umzugestalten. (Rohbau)
Zudem bieten noch nicht genutzte Räume und kleinere Büros die Möglichkeit diese zusätzlich zu vermieten z.B. ideal für Start Up Unternehmen, die "klein" anfangen möchten & Ein Personen Unternehmen für Handwerk, Handel oder Dienstleistung.
Außerdem gibt es im hinteren Bereich des Gebäudes zusätzliche "Parkplätze und Vermietungsmöglichkeiten für Boote, Camper, etc.
Lagerräume sind ebenso noch vorhanden, die separat vermietet werden können.
Genauere Details & weitere Unterlagen erhalten Sie bei konkretem Kaufinteresse & Kapitalnachweis.
Fazit: Ein Objekt für die Zukunft mit unzähligen Möglichkeiten!
Einmalkosten:
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Grundbuchseintragung: 1,1%
Vermittlungsprovision: 3,6% inkl. MwSt.
Vertragserrichtungskosten und Barauslagen
Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers.
Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen.
Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.
§ 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.