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Feldkirch
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Bürofläche | Feldkirch | top Lage | diverse Flächenvariation
Bürofläche | Feldkirch | top Lage | diverse Flächenvariation
N/A
Grundriss
64,00 m²
Nutzfläche
€ 976,74
Preise
Gesamtmiete (exkl. MwSt.)
Gesamtbelastung (Miete + Betriebskosten + Sonstige Kosten) abzüglich Heizkosten und MwSt.
€ 976,74
Kaution
3 BMM
Objekt Informationen
Nutzfläche
64,00 m²
Bautyp
Gebraucht
Objektart
Gewerblich
Objekttyp
Büro / Ordination
Heizung
- Zentralheizung
Verfügbar ab
sofort
Externe ID
Agentur_3576
Ausstattung:
-
Lift
Empfohlene Services unserer Partner
Objekt Beschreibung
Bürofläche | Feldkirch | top Lage | diverse Flächenvariation
Charmante Bürofläche in der begehrten Schillerstraße zu vermieten!
Büroraum 1 und 2: ca. 64,00 m² für 976,74 €
Das Büro befindet sich in der renommierten Schillerstraße und bietet Ihnen eine hervorragende Lage mit herausragender Infrastruktur. Innerhalb weniger Minuten erreichen Sie sämtliche Annehmlichkeiten des Alltags, darunter Einkaufsmöglichkeiten, Busverbindungen, Banken, Ärzte und vieles mehr.
Das im 2. Obergeschoss liegende Objekt beeindruckt durch großzügige und lichtdurchflutete Büroräume. Dank der großen Fensterfronten genießen Sie exzellente Lichtverhältnisse, die eine angenehme und produktive Arbeitsatmosphäre schaffen.
Die Büroräume unterteilten Flächen bestechen durch ihren klassischen Altbaustil. Merkmale wie das elegante Fischgrätparkett, große Altbaufenster und die großzügige Raumhöhe tragen zu einem charmanten und repräsentativen Arbeitsumfeld bei.
Nutzen Sie die Gelegenheit, in dieser attraktiven Lage und mit dieser stilvollen Ausstattung Ihr Unternehmen zu präsentieren. Für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ab Oktober steht Ihnen bei Bedarf eine angrenzende Fläche von ca. 85 m² zur Verfügung, die Sie zusätzlich anmieten können. Darüber hinaus sind im Keller praktische Lagermöglichkeiten vorhanden.
Einmalkosten:
Finanzamtgebühr
Kaution: 3 BMM
Vermittlungshonorar: 2 BMM zzgl. 20% MwSt
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.