Covid-19 und Immobilien: was erlaubt ist und was nicht.
Das Coronavirus hat unser Leben in den letzten Wochen auf den Kopf gestellt. Die Auswirkungen der Pandemie haben die Berufs- aber auch die persönliche Lebenswelt maßgeblich verändert. Auch in der Wohn- und Immobilienbranche gibt es Einschränkungen und Veränderungen. Aber was ist wirklich verboten und was ist nur Mythos? Ländleimmo.at hat recherchiert und Gespräche mit Experten geführt. Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Wohnungsbesichtigungen – möglich oder nicht?
Seit Beginn der Corona-Krise hält sich das Gerücht, dass Besichtigungen von Immobilien per Gesetz verboten seien. Dabei handelt es sich ganz klar um einen Mythos: Eine Wohnungsbesichtigung ist und war grundsätzlich nie per Gesetz verboten. Um eine Ansteckung zu verhindern, sollte man dennoch einige Punkte beachten:
- Halten Sie bei der Besichtigung den Mindestabstand von einem Meter ein.
- Tragen Sie eine Schutzmaske.
- Vereinbaren Sie Einzelbesichtigungen und fahren Sie nicht gemeinsam mit dem Makler oder dem Vermieter im Lift.
- Wenn möglich, nutzen Sie das Angebot eines virtuellen Rundgangs. Auch auf ändleimmo.at gibt es die Möglichkeit, zahlreiche Immobilien virtuell zu begehen.
Ländleimmoa.t Partner Ambros K. Hiller dazu: „Der Bedarf nach Wohnungswechseln besteht weiterhin. Nachdem es zu Beginn der Krise zu einem Stillstand kam, kommt nun auch wieder Bewegung in das Thema und Besichtigungen finden statt.“
Muss ich aufgrund der Covid-19-Pandemie mit steigenden Mieten rechnen?
Experten rechnen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht mit einem extremen Anstieg der Mietpreise selbst. Allerdings können sich andere Faktoren auf die Höhe der Miete auswirken. Zum Beispiel die Betriebskosten: Sie machen einen großen Teil der Miete aus sind bereits in den letzten Jahren angestiegen. Da Kommunen aufgrund der Corona-Krise größere Haushaltsdefizite ausgleichen müssen, ist eine Erhöhung der Betriebskosten leider nicht ausgeschlossen.
Kein Geld für die Miete oder auslaufender Vertrag: Kann ich meine Wohnung verlieren?
Die Arbeitslosenzahlen sind aufgrund der Covid-19-Pandemie so hoch wie schon lange nicht mehr. Unternehmer haben mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Kann der Wohnungseigentümer einen Mietvertrag vorzeitig auflösen, wenn deshalb das Geld für die Miete fehlt?
Die Antwort lautet auch hier: nein! Wer seine Miete aufgrund der Corona-Krise vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht oder nur teilweise bezahlen kann, dem kann der Vermieter nicht allein wegen dieses Zahlungsrückstandes den Mietvertrag kündigen. Der Mieter hat bis Jahresende Zeit, die Miete nachzuzahlen – allerdings inklusive Verzugszinsen von 4%.
Viele Mietverträge sind befristet. Wenn Sie im aktuellen Zeitraum enden, gibt es vom Gesetzgeber eine Sonderregelung. Auslaufende Mietverträge können derzeit auch kurzzeitig verlängert werden. Eine Vereinbarung mit dem Vermieter ist notwendig.
Nähere Infos dazu in unserem Webinar mit Dr. Clemens Pichler zum nachschauen.
In jedem Fall gilt: mit dem Vermieter Kontakt suchen und Lösungsvorschläge diskutieren.
Corona-positiv: Muss ich meinen Vermieter/die anderen Hausbewohner informieren?
Die Antwort lautet: nein! Liegt ein positiver Covid-19-Test vor, müssen der Vermieter oder die anderen Hausbewohner nicht darüber informiert werden. Außer, es kam in den letzten Tagen zu einem engeren Kontakt mit diesen Personen.
Die Information der Kontaktpersonen übernimmt jedoch in der Regel die Gesundheitsbehörde. Sie erhebt bei einem positiven Test die Personen, mit denen der Patient in den letzten Tagen in Kontakt war, stellt sie unter Quarantäne oder testet sie gegebenenfalls auch auf das Virus.