Immobilien ABC

präsentiert von Realbüro Hagen

Servitut

Servituten oder auch Dienstbarkeiten genannt, dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen. Im Gegensatz zu Reallasten ist der Eigentümer verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die am häufigsten dargestellten Dienstbarkeiten sind Rechte einen Weg zu benutzen oder das Fruchtgenussrecht.

Superädifikat

Ein Superädifikat bezeichnet ein Bauwerk, welches auf fremden Grund errichtet wird und aufgrund der Bauweise nicht auf längere Sicht bestimmt ist (z.B. Markt- oder Gartenhäuschen). Diese fehlende Belassungsabsicht ist der wesentliche Unterschied zum Baurecht. Auch wird für das Superädifikat kein eigener Grundbuchskörper eröffnet. Dieser Umstand erschwert die Erkennung eines Superädifikates, wenn man vom Eigentümer nicht darauf hingewiesen wird.

Solidarhaftung

Bei der Solidarhaftung haften mehrere Personen zur ungeteilten Hand für die Erfüllung der Forderungen eines Gläubigers. Der Gläubiger kann die Befriedigung an der Schuld von jedem der Solidarhafter – ungeachtet der Beteiligungsverhältnisse – verlangen. Eine Solidarhaftung kann entweder per Vertrag oder per Gesetz zustande kommen.

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