Immobilien ABC

präsentiert von Realbüro Hagen

Rangordnung der Veräußerung

Hierbei wird die beabsichtigte Veräußerung bücherlich sichergestellt und hat auf die Dauer eines Jahres, ab Ausfertigung, Gültigkeit. Das Gericht stellt einen Rangordnungsbeschluss aus. Damit kann man sich gegen Verfügungen des Nocheigentümers absichern.

Rechtskraft

Darunter versteht man bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil, Beschluss oder Bescheid ausgehen. Rechtskraft tritt ein, wenn keine weiteren Rechtsmittel mehr zulässig sind oder die Rechtsmittelfrist verstrichen ist.

Reallast

Die Reallast ist ein dingliches Recht an einem Grundstück und verpflichtet den Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Leistungen in Form von Natural,- Geld- oder Arbeitsleistungen. Die Reallast wird im Lastenblatt des Grundbuches einverleibt und sollte vertraglich möglichst umfangreich abgesteckt werden.

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