Immobilien ABC

präsentiert von Realbüro Hagen

Eigentum

Bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht an einer Sache. Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, haben aber in der juristischen Auffassung eine komplett unterschiedliche Bedeutung. So kann z.B. ein Gegenstand sich vorübergehend im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (z.B. Mietwohnung).

Einheitswert

Dient als Bemessungs,- und Besteuerungsgrundlage für mehrere Steuern, vor allem für die Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer.

Weiters wird der Einheitswert als Bemessungsgrundlage für verschiedene Abgaben herangezogen.

Einantwortung

Eine Besonderheit des österreichischen Rechts.

Durch die Einantwortungsurkunde erwirbt ein Erbe nach Abgabe einer Erbantrittserklärung Eigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Nachlasses.

Einverleibung

Bestimmte Rechte werden durch die Einverleibung übertragen (z.B. Eigentumsrecht, Pfandrecht, Dienstbarkeit). Auch Löschungen derselben Rechte werden mittels Einverleibung rechtskräftig.

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