In den meisten Fällen wird der Vertragserrichter vom Käufer bestimmt, ausgenommen bei Neubauprojekten, wo der Bauträger die Kaufverträge in Auftrag gegeben hat. Fast immer macht es Sinn, dass diejenige Partei, die den Anwalt oder Notar nicht beauftragt hat, den Vertrag prüfen lässt und sich von ihrem eigenen Anwalt über mögliche Risiken aufklären lässt. Eine solche Prüfung ist normalerweise nicht allzu aufwendig und daher in vernünftigen Kostenrahmen, also empfehlenswert. Bestenfalls wird dann von einem erfahrenen Immobilienexperten nicht nur der Vertrag geprüft, sondern auch auf mögliche andere Risiken hingewiesen, sodass die Beratung über eine rein rechtliche hinausgeht. Wenn Spezialkenntnisse des Anwaltes über den lokalen Immobilienmarkt und die lokalen Marktteilnehmer (Baufirmen, Makler, Sachverständige etc.) vorhanden sind, dann ist das ein wichtiger Vorteil für den Kunden.