Wenn zwei oder mehrere Partner Immobilien für langfristige Zwecke, beispielsweise zur Vermietung, anschaffen möchten, so wird dies oft im Rahmen einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder offenen Gesellschaft) durchgeführt. Steuerlich ändert sich dadurch im Vergleich zum Kauf durch eine Einzelperson nichts. Der Vorteil liegt darin, dass Gesellschaftsanteile (zum Beispiel an Kinder) in den meisten Fällen weitergegeben werden können, ohne Grunderwerbsteuer auszulösen. Zudem können Kinder oder Ehepartner zu jedem beliebigen Anteil beteiligt werden und in Bezug auf die Mieteinnahmen kommt es zu einer Art von „Einkommens-Splitting“.