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ländleimmo.at / Kaufobjekt / Wohnung in Lustenau, Top W09
Lustenau ,  Rheindorferstraße 23

Wohnung in Lustenau, Top W09

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2 Zimmer

Grundriss

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56,00 m²

Wohnfläche

€ 428.000

Preise

Kaufpreis € 428.000
Erklärung Kosten

inkl. Rechtskosten
zzügl. Tiefgaragenplatz EUR 23.400,00
Preise gültig bis 31.05.2024

3,5 % Grunderwerbssteuervorschreibung

1,1 % Grundbucheintragungsgebühr

Objekt Informationen

Wohnfläche 56,00 m²
Zimmer 2
Bautyp Neubau/Erstbezug
Objektart Wohnung
Objekttyp Dachgeschosswohnung
Terrasse 16,00 m²
Keller 10,90 m²
Verfügbar ab November 2025
Heizwärmebedarf (HWB) 25 kwh/m²a
Klasse Heizwärmebedarf (Klasse HWB) B
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) 0,58 kwh/m²a
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor (Klasse fGEE) A+
Externe ID rbgiw__23051109
Parkplatz
  • (Tief-)Garage

Ausstattung:

  • icon Parkplatz Tiefgarage
  • icon Lift

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Objekt Beschreibung


In attraktiver und ruhiger Wohnlage entsteht in der Gemeinde Lustenau diese besondere Wohnanlage, die alle Anforderungen an modernes und nachhaltiges Wohnen erfüllt und mit hochwertiger Ausstattung und hohem Wohnkomfort überzeugt. Weitere Pluspunkte sind die Nähe zum attraktiven Ortskern, die tolle Infrastruktur und die vielfältigen Freizeitangebote und Erholungsmöglichkeiten für Radfahrer und Naturliebhaber, die Lustenau zu einer bevorzugten Wohngemeinde machen. Durch die Nähe zur Schweiz ist dieser Standort außerdem auch ideal für Grenzgänger geeignet.

Sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Kindergarten, Nahversorger, Apotheke, Ärzte, Banken, sowie das attraktive Ortszentrum Lustenaus sind umweltfreundlich und auf kurzem Weg mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichbar.

Die Nähe zur Schweizer Autobahn, die Anbindung an das öffentliche Bahn- und Busnetz sowie das gut ausgebaute Radwegnetz ermöglichen die nachhaltige Schonung der Umwelt und sorgen für hohen Wohnkomfort.

Wohnbauförderung:
Die neuen Richtlinien 2024 der Wohnbauförderung ermöglichen ein wesentlich höheres zinsgünstiges Darlehen.

Die angegebene Wohnbauförderung (Richtlinie 2024) gilt als Basisförderung und kann sich aufgrund der persönlichen Daten ändern und deutlich erhöhen. Die Angaben gelten vorbehaltlich der Freigabe durch die Wohnbauförderstelle des Landes Vorarlberg.