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Vorarlberg
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3 Zimmer Wohnung | Altach | Garten
3 Zimmer Wohnung | Altach | Garten
3 Zimmer
Grundriss
57,86 m²
Wohnfläche
€ 340.000
Preise
Kaufpreis
€ 340.000
Objekt Informationen
Wohnfläche
57,86 m²
Zimmer
3
Baujahr
1999
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Allgemein
Badezimmer
1
Terrasse
23,10 m²
Garten
86,79 m²
Keller
7,78 m²
Heizung
- Gas
- Zentralheizung
Verfügbar ab
sofort
Gesamtanzahl Stellplätze
1
Externe ID
Agentur_4018
Parkplatz
- (Tief-)Garage (1)
- Freiplatz (1)
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Objekt Beschreibung
3 Zimmer Wohnung | Altach | Garten
In ruhiger und angenehmer Wohnlage von Altach, nur wenige Minuten von der Grenze entfernt, steht diese attraktive 3-Zimmer-Wohnung mit eigenem Garten und großzügiger Terrasse zum Verkauf. Die Immobilie befindet sich in der beliebten Rheinstraße und bietet eine ideale Kombination aus komfortablem Wohnen, moderner Ausstattung und hervorragender Lage.
Die gut geschnittene Wohnung überzeugt mit einem hellen Wohn-Essbereich, zwei gemütlichen Schlafzimmern sowie einem modernen Bad. Der direkte Zugang zur Terrasse und dem pflegeleichten Garten schafft ein besonderes Wohngefühl und erweitert den Lebensraum ideal für entspannte Stunden im Freien, Grillabende oder als Spielbereich für Kinder.
Zur Wohnung gehören sowohl ein Garagenstellplatz als auch ein Außenstellplatz, wodurch komfortables und sicheres Parken gewährleistet ist.
Die Umgebung punktet durch ihre angenehme, ruhige Atmosphäre sowie die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Verkehrsmitteln und den Nachbarländern – perfekt für Pendler oder alle, die naturnah und dennoch gut angebunden wohnen möchten.
Diese Gartenwohnung vereint praktische Raumaufteilung, moderne Wohnqualität und eine hervorragende Lage – eine seltene Gelegenheit in Altach.
Einmalkosten:
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.