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ERSTBEZUG - neue und wunderschöne 2-Zimmer-Wohnung zu vermieten

€ 865
€ 865
Gesamt
N/A

Grundriss

47,6 m2

Wohnfläche

183210

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 865
47,6 m2Wohnfläche
Neubau/ErstbezugBautyp
2021Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
6,59 m2  Terrasse
6,28 m2  Keller
Parkplatz
  • (Tief-)Garage (1)
sofortVerfügbar ab
jaBefristung
35 kwh/m²aHeizwärmebedarf
BKlasse Heizwärmebedarf
Gesamtenergieeffizienz-Faktor0,67

ERSTBEZUG Sonnige, neue 2-Zimmer-Wohnung mit Terrasse in bester Lage zu vermieten 

Diese ca. 48m² große Wohnung befindet sich in Traumlage von Frastanz. Wer auf der Suche nach einer sonnigen und sehr hochwertigen Mietwohnung im Grünen ist, ist hier richtig!

Die Raumaufteilung und die gute Ausstattung sowie die nach südwesten ausgerichtete Terrasse machen diese Wohnung einzigartig. Die lichtdurchfluteten Räume schaffen ein angenehmes Raumgefühl. Besonders zu erwähnen ist die absolut hochwertige Einbauküche mit erstklassigen, sehr hochwertigen Elektrogeräten wie zB Miele Backofen und Siemens Dunstabzug.

Das Ortszentrum von Frastanz sowie alle infrastrukturellen Einrichtungen wie Schulen und Busverbindungen befinden sich in unmittelbarer Nähe. 

Die Wohnung verfügt selbstverständlich über ein großzügiges Kellerabteil von über 6m² sowie über einen Tiefgaragenabstellplatz. Dieser ist im Mietpreis enthalten. Ein Lift im Stiegenhaus ist ebenfalls vorhanden. 

Besonders erwähnenswert sind die zu erwartenden geringen Heizkosten. Diese Kleinwohnanlage wird über eine Wärmepumpe mit Erdsonden beheizt. Das Haus verfügt zudem über eine auf dem Dach installierte Solaranlage für eine moderne Warmwasseraufbereitung.

Bilder sagen mehr als nur Worte – überzeugen Sie sich selbst und vereibaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. 

Haben Sie dazu noch Fragen? Dann freuen wir uns von Ihnen zu hören. 

 

Einmalkosten:

Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.

Kaution: 3 BMM

Vertragserstellungsgebühr

Alle Angaben sind nach bestem Wissen. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.