Schöne 3-Zimmerwohnung mit Terrasse in Rankweil/Brederis
Das Objekt, welches sich in der Schweizerstrasse in Rankweil/Brederis befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen, Lebensmittelgeschäfte uvm. Ebenfalls erreichen Sie in wenigen Minuten den Autobahnanschluss. Besonders bekannt ist Rankweil als Wallfahrtsort durch die 1985 zur "basilica minor" erhobenen Liebfrauenbergkirche. Die Marktgemeinde ist außerdem als Schulstandort der Region Vorderland bedeutsam, da sich hier zwei höhere Schulen (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Höhere technische Lehranstalt) befinden.
Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Wohn/- Essbereich sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl. Von hier aus erreichen gelangen Sie auf den Balkon, welcher Platz bietet, den Tag gemütlich ausgeklingen zu lassen.
Eine hochwertige Einbauküche mit tollen Geräten ist im Wohn-/Essbereich untergebracht und bietet genügend Platz, Ihren Kochkünsten freien Lauf zu lassen.
In der Wohnung ist ein schöner und pflegeleichter Fliesenboden verlegt worden, die sich über den Gang bis in das Badezimmer und den Wohnbereich ziehen. Die Schlafzimmer wurden mit einem schönen Parkettboden versehen.
Das Badezimmer ist mit einer großen begehbaren Dusche, einem WC, sowie einem Waschbeckenverbau voll ausgestattet.
Die Wohnung verfügt zusätzlich über ein Kellerabteil.
Ein Tiefgaragenabstellplatz kann für monatlich EUR 80,- dazu gemietet werden .
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Hier gehts zur 3D-Besichtigung: https://3d.immo-agentur.com/1747/
Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser wunderschönen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.