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    Vorarlberg Dornbirn Dornbirn , Trockenturmweg 3, Top 2

    Tolle 2-Zimmerwohnung in Dornbirn zu vermieten

    € 790
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    2 Zimmer

    Grundriss

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    41,00 m²

    Wohnfläche

    201945

    Anzeigen-ID

    Gesamtbelastung € 790

    Wohnfläche 41,00 m²
    Zimmer 2
    Baujahr 1972
    Objektart Wohnung
    Objekttyp Allgemein
    Badezimmer 1
    Heizung
    • Öl
    • Zentralheizung
    Verfügbar ab ab sofort
    Gesamtanzahl Stellplätze 1
    Externe ID Agentur_1069
    Parkplatz
    • Carport (1)

      Ausstattung:

    • - Kabel/Satelliten-TV


    Tolle 2-Zimmerwohnung in Dornbirn zu vermieten

    Das Objekt, welches sich in der Trockenturmweg in Dornbirn befindet, überzeugt mit einer super Lage und tollen Infrastruktur.
    Sie erreichen in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Busverbindungen/Bahnhof Hatlerdorf, Lebensmittelgeschäfte, eine Tankstelle uvm.
    Ebenfalls machen die rundum positionierten Firmen, wie z.B. die Sparzentrale, die Schlosserei Kalb, Rudolf Ölz, Blum Werk 7, Transkona uvm. die Wohnung attraktiv für Mitarbeiter.

    Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und verfügt über ca. 41 m2 Wohnnutzfläche.

    Raumaufteilung:
    - Diele
    - Badezimmer
    - Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche
    - Schlafzimmer

    Das Badezimmer ist mit einer begehbaren Dusche, einem WC, einem Waschbecken sowie mit einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet.
    Weiters ist eine Einbauküche, welche mit allen Geräten ausgestattet ist, vorhanden.


    Carportparkplatz 50€ & ein Dachbodenabteil zur Verfügung.

    Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser tollen Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

    Einmalkosten:
    Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.
    Kaution: 3 BMM
    Vertragserstellungsgebühr: EUR 300,00 zzgl. 20% MwSt.

    Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

    Jetzt noch einfacher: Telefonnummer und bevorzugte Anrufszeit angeben und vom Anbieter der Immobilie zurückgerufen werden.