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Erstbezug: Wundervolle 3-Zimmerwohnung mit Terrasse und Garten

€ 1.190
€ 1.190
Gesamt
3 Zimmer

Grundriss

77,73 m2

Wohnfläche

134151

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 1.190
77,73 m2Wohnfläche
3Zimmer
Neubau/ErstbezugBautyp
2018Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
  • Andere
Heizung
September 2018Verfügbar ab
Agentur_1554Externe ID
Erstbezug: Wundervolle 3-Zimmerwohnung mit Terrasse und Garten


Die reizende Neubauwohnung mitten in Hohenems besticht mit einer ausgezeichneten Infrastruktur und Lage, die Ihren Alltag erleichtern: Nahversorger, Apotheke und Post erreichen Sie fußläufig sowie Kindergarten, Volksschule, Bus und Bahnanschluss. Zum Erholungszentrum am Alten Rhein spazieren Sie in ca. 10 min und mit dem Fahrrad gelangen Sie innerhalb kürzester Zeit in das Herzstück von Hohenems.

Diese Wohnung überzeugt mit toller Atmosphäre und einer hochwertigen Ausstattung: Das Wohn-/Esszimmer ist durch große Fensterflächen herrlich lichterfüllt. Hier nehmen Sie sich gerne eine Auszeit zum Entspannen. Zudem gelangen Sie per Zugang auf die sonnige Terrasse und den tollen großen Garten, auf denen Sie die Sonnenstunden bei herrlichem Ausblick genießen können.

In der gesamten Wohnung wurde ein toller Parkettboden verlegt, bis auf das Badezimmer und WC, hier finden Sie pflegeleichte Fliesen vor.

Für das Abstellen Ihres Fahrzeuges kann ein Tiefgaragenplatz für einen Aufpreis von € 60,- dazu erworben werden.

Die Wohnung besitzt zusätzlich ein Kellerabteil.
Grundrissdaten und Energieausweis liegen vor, sind jedoch auf Anfrage.

Für weitere Informationen, stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Wohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.


Einmalkosten:
Maklerhonorar: 2 BMM zzgl. 20 % MwSt.
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: 300,00€ inkl. 20% MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.