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3 Zimmerwohnung in Lauterach zur Miete

€ 1.220
€ 1.220
Gesamt
N/A

Grundriss

71 m2

Wohnfläche

212963

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtbelastung € 1.220
71 m2Wohnfläche
Neubau (bis 5 Jahre)Bautyp
2018Baujahr
WohnungObjektart
AllgemeinObjekttyp
Vorhanden Terrasse
1Gesamtanzahl Stellplätze
Parkplatz
  • (Tief-)Garage (1)
  • Freiplatz (1)
  • Gas
  • Fußbodenheizung
Heizung
Agentur_3146Externe ID

Ausstattung:

  • mit Lift
  • Kabel/Satelliten-TV

Lage:

Lauterach liegt im Bezirk Bregenz südlich des Bodensees und grenzt an sechs andere Vorarlberger Gemeinden. Davon befinden sich vier im Bezirk Bregenz und zwei im angrenzenden Bezirk Dornbirn. Verkehrstechnisch liegt die Anlage perfekt erschlossen, die Autobahn ist nur wenige Minuten entfernt, der Bus hält in der Umgebung. Die wichtigen Einrichtungen für das tägliche Leben, wie Schulen, Kindergarten und Lebensmittelmärkte sind auch schnell erreicht.


Ausstattung:

Die Wohnung befindet sich in einer tollen und neu errichteten Wohnanlage. Sie überzeugt mit Atmosphäre: Der Wohn-Küchen- Essbereich ist durch große Fensterflächen herrlich lichterfüllt und lädt zum Entspannen ein. Von hier aus gelangen Sie auf die sonnige Balkon-Terrasse. Hier können Sie die Sonnenstunden bei herrlichem Blick auf die Umgebung genießen. Durch die Wohnung zieht sich ein toller Parkettboden, sowie Fliesen im Eingangsbereich, Badezimmer und Küchenbereich. Die Einbauküche wurde mit hochwertigen Geräten ausgestattet, hier können Sie Ihren Kochkünsten freien Lauf lassen.


Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt:

-Wohn/Küchen/Essbereich
-Schlafzimmer
-Kinderzimmer
-Badezimmer/WC
-Terrasse

-Kellerabteil
-Tiefgaragenplatz


Sonstiges:

Für Fragen, oder für einen unverbindlichen Besichtigungstermin, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


Einmalkosten:
Kaution: 3 BMM
Vertragserstellungsgebühr: EUR 600,00 inkl. 20% MwSt.


Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.