Beschreibung
Nur wenige Minuten vom Naturschutzgebiet Rohrspitz entfernt, unweit von der Schweizer Grenze befindet sich das schöne Einfamilienhaus.
Die Gegend rund um den Bodensee bietet einen einzigartigen Flair und wartet darauf entdeckt zu werden. Sandstrand und Yachtclub sind in wenigen Minuten mit dem Fahrrad, zu Fuß oder per PKW erreichbar.
Das Zusammenspiel der familiären Nachbarschaft, der gärtnerischen Ausgestaltung und der Artenvielfalt des Rheindeltas bildet die Grundlage dafür, sich hier wohl zu fühlen.
Durch den natürlich gewachsenen Sichtschutz aus Kirschlorbeer und einem gewachsenem Baumbestand (Walnussbaum 60 Jahre alt, Platanen und mehr) bietet die Liegenschaft gleichzeitig parkähnliche Atmosphäre und Privatsphäre für die Bewohner.
Ein eigener Brunnen macht das Gartenidyll komplett.
Der Bestand gliedert sich in das Wohnhaus mit einem Wintergarten, einem überdachten Sitzplatz, einem großzügigen Holschuppen und einer großen Garage.
Alle Bauteile sind in einem gepflegten Zustand.
Ideale Grundstücksform und –größe (auch teilbar)
mit uneingeschränkter Zufahrt ohne Platzverlust entlang der ganzen Grundstückslänge (42 Meter)
Ruhige Lage mitten im Wohngebiet (nur EFH, kein Gewerbe, keine Industrie oder Landwirtschaft als direkte Anrainer)
Südseitig nur Einfamilienhäuser und eine Sackgassenzufahrt zu den Anrainern
Liegt nicht an einer Haupt- oder Durchzugsstraße mit hoher Verkehrsfrequenz oder LKW Quellen-/Zielverkehr Nicht zu überbietender Freizeit- und Erholungswert: 250 Meter vom Eingang ins Naturschutzgebiet Rohrspitz
Baukörper mit ausreichend Platz und Stauraum: Wintergarten, überdachter Sitzplatz, große Garage, Holzschuppen
Nähe zur Schweiz: 2,4 km/5 Min bis Zollamt Höchst/St.Margrethen (CH) + 3,2 km/6 Min. bis Zollamt Gaißau/Rheineck (CH)
Grundstücksnummer: 3643/3
Grundstücksgröße: 1.359m²
Flächenwidmung: Wohngebiet
Das Grundstück ist voll erschlossen
Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Liegenschaft und melden sich für eine unverbindliche Besichtigung.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.