Schönes Baugrundstück mit renovierungsbedürftigem Haus zu verkaufen
Willkommen bei Bischof Immobilien!
Wir verkaufen ein Baugrundstück mit einem renovierungsbedürftigen Haus mit zirka 130 m² Wohnfläche im Erdgeschoss und zirka 120 m² Nutzfläche im Untergeschoss. Das Objekt selbst wurde ca. 1967 bis 1969 im Bungalowstil errichtet. Raumaufteilung: Erdgeschoss: Eingangsbereich, Bibliothek, WC, 2 Schlafzimmer, Badezimmer und Wohnzimmer mit Zugang in den Garten. Kellergeschoss: Doppelgarage, Heizraum, Gästezimmer, Kellerraum, Arbeitszimmer mit Waschküche und Dusche. Der Energieausweis befindet sich in Arbeit!
Das Haus befindet sich auf einem 883 m² großen als Bau-Wohngebiet gewidmeten ebenen rechteckigen Grundstück. Widmung: Bau-Wohngebiet Baunutzungszahl: maximal 56. Es gibt ein projektabhängiges Bonussystem. Die tatsächliche Baunutzung ist Verhandlungssache. Höchstgeschosszahl: 3 Für Höchst bzw. das gegenständliche Gebiet gilt eine Einfriedungsverordnung (maximal 1 m hoch und 30 cm Abrücken)
Weitere Informationen zum Objekt gerne auf unserer Homepage www.bischofimmo.at bzw. auf Anfrage per Mail an oder über das Kontaktfeld des Immobilienportals.
Seit zirka 25 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg. Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger. Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Fachwissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit. Mit unserer Expertise schaffen wir für Sie Rendite und mehr Lebensqualität.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Bewertung/Gutachten und den Verkauf Ihrer Immobilie, Energieausweiserstellung sowie hinsichtlich Finanzierungen. Noch mehr interessante Objekte finden Sie auf www.bischofimmo.at!
Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte: Rainer Bischof, MSc
Bischof Immobilien GmbH Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn
Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wir weisen darauf hin, daß wir als Doppelmakler tätig sind. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht.