Parzellierte Doppelhaushälfte mit derzeit 3 Wohneinheiten ( EG+DG vermietet )
Vermessung in Erstellung
Ruhige Lage
Auf Grund fehlender Bauaktunterlagen und einer Errichtung vor dem 8.5.1945 ist bei der Berechnung des Richtwertmietzinses besonderen Augenwert zu legen.
Sanierung / Abbruch / Neubau auf Grund der baulichen Gegebenheiten: Haustrennwand und durchgehendes Dach ist vorab durch Rücksprache mit dem Bauamt der Gemeinde Lauterach Kontakt aufzunehmen.
Die Errichtung eines getrennten Baukörpers ist nicht möglich. Ein Abbruch ist möglich, wenn das Gebäude im gleichen Baustil wie jetzt neu errichtet wird.