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Vorarlberg, Bludenz, Nüziders , Schanzacker

BAUGRUNDSTSTÜCK IN SONNIGER TRAUMLAGE

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
628 m2

Grundstücksgröße

242639

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Preis auf Anfrage
628 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
BaugrundstückObjekttyp
Egger_2024-237Externe ID

Ausstattung:

  • Kabel/Satelliten-TV

Wir freuen uns, Ihnen ein einzigartiges Baugrundstück in Nüziders anbieten zu können.

Dieses außergewöhnliche Grundstück bietet alles, was das Herz begehrt: eine herrliche Lage in leichter Hanglage, viel Sonnenschein und eine atemberaubende Aussicht auf die umliegenden Berge.

Das Grundstück ist als Baufläche-Wohngebiet gewidmet.

Die Zufahrt erfolgt über die neu errichtete und bereits geteerte Zufahrtstraße Schanzacker welche als öffentliche Zufahrtstraße ausgewiesen wird.
Die Baubehörde sieht für eine mögliche Bebauung eine
Baunutzungszahl (BNZ) von ca. 50 und eine Höchstgeschosszahl (HGZ) von 2 vor.
Der genaue Bebauungsplan können sie auf der Homepage der Gemeinde Nüziders entnehmen.

Alle wichtigen Anschlüsse wie Wasser, Kanalisation, Glasfaserkabel für Internet und TV Kabel sind bereits vorhanden und befinden sich in der Nähe.

Wir empfehlen Ihnen, jedes Bauvorhaben vorab mit der Baubehörde der Gemeinde Nüziders vorab zu besprechen. Der Bodenuntergrund wurde nicht geprüft.

Es besteht seitens der Gemeinde Nüziders keine Bebauungsverpflichtung.

Wenn Sie auf der Suche nach dem perfekten Ort für Ihr Traumhaus sind, dann sind Sie hier genau richtig.

Machen Sie sich selbst ein Bild von diesem tollen Baugrundstück und vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Wir freuen uns auf Sie!

Nebenkosten:
3, 5 % Grunderwerbssteuer
1,1 % Grundbuchseintragung
4,8 % Vermittlungshonorar inkl. Ust.
Vertragserrichtungskosten

Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.

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