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Vorarlberg, Feldkirch, Feldkirch , Noflerstrasse 27 und 29

Grundstück in bester Lage in Feldkirch

Preis auf Anfrage
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2.380 m2

Grundstücksgröße

169597

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2.380 m2 Grundstücksgröße
GrundstückObjektart
AllgemeinObjekttyp
sofortVerfügbar ab

Baugrundstück in bester Lage in Feldkirch


Grundstücksdaten:
- Grundstücksnummern: 3080/64 und .1444
- Grundstücksgröße: 2’380 m²
- Flächenwidmung: Baumischgebiet


Es handelt sich hier um zwei Grundstücke, die aber nur zusammen angeboten werden, weshalb hier nur von einem Grundstück die Rede ist.

Das Grundstück liegt im Ortsteil Gisingen östlich an der Landstrasse L 60 «Nofler Strasse» und ist im geltenden Flächenwidmungsplan der Stadt Feldkirch als Baufläche-Mischgebiet ausgewiesen.


Der Bebauungscharakter in der näheren Umgebung der beiden Grundstücke zeigt eine offene Wohnbebauung bestehend aus grossteils Ein- und Mehrfamilienhäuser.

In westlicher Richtung der beiden Grundstücke befinden sich Geschäftsflächen eines Nahversorgungsmarktes

Die Nähe zur Schweiz und die schnelle Verbindung nach Liechtenstein sind besonders für Grenzgänger ein zusätzlicher Pluspunkt.


Die Grundstücke sind verkehrsmässig erschlossen und mit einem Wohnhaus mit integriertem Restaurant im Erdgeschoss sowie einem Gewerbegebäude bebaut.

Die oben angeführten Grundstücke sind durch ein reduziertes Mischsystem kanalmäßig erschlossen, d.h.:

Schmutzwässer müssen in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Anschlussmöglichkeiten:       Schacht M  (Nofler Straße 27)

Schacht M  (Nofler Straße 29)

Die Niederschlagswässer der Dachflächen und der befestigten Flächen sind auf dem eigenen Grundstück zu versickern; sollte dies wider Erwarten nachweislich nicht möglich sein, so können diese, auf Antrag beim Stadtbauamt, ebenfalls in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Sämtliche Anschlüsse befinden sich auf bzw. in unmittelbarer Umgebung des Grundstücks. Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude können abgerissen werden.


Maß der baulichen Nutzung:

Es sind folgende Baubemessungszahlen einzuhalten:

Maximale Baubemessungszahlen:

  • Maximal mögliche Baunutzungszahl (BNZmax): 60
  • Höchstgeschosszahl (HGZ): 3

Minimale Baubemessungszahlen:

  • Mindest-Baunutzungszahl (BNZmin): 45
  • Mindestgeschosszahl (MGZ): 2

Als Basis für die Berechnung der Baunutzungszahl ist das jeweilige Urgelände entlang der Außenwände heranzuziehen.

Bonus Baubemessungszahlen:

Eine Überschreitung der Baubemessungszahlen ist zulässig, sofern im Bauverfahren ermittelt wird, dass sich das Bauwerk trotz Überschreitung der Baubemessungszahlen aufgrund einer besonders qualitätsvollen Einbindung in die gegebene Situation und einer überdurchschnittlich hohen Gestaltungsqualität des Projekts in die Umgebung einfügt oder auf andere Art der Umgebung gerecht wird („Städtebau-Bonus“). Somit wäre eine Höchstgeschosszahl von 4 möglich.

Das Grundstück wird im Bieterverfahren verkauft. Mit der Abgabe des Höchstgebotes erwirbt der Angebotsleger nicht automatisch das Recht für den Kaufzuschlag. Der Verkäufer behält sich die Annahme von Angeboten vor. Angebot freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf ausdrücklich vorbehalten. Anfallende Nebenkosten sind Käuferseitig zu tragen.