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KFZ Werkstätte gesucht!

€ 2.000
€ 2.000
Gesamt
N/A

Grundriss

250 m2

Nutzfläche

127376

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Gesamtmiete (exkl. MwSt.)€ 2.000

Erklärung Kosten
Einmalkosten: Vertragserrichtungskosten, Finanzamtgebühr 3 BMM Makler
250 m2Nutzfläche
250 m2Grundstücksgröße
GewerblichObjektart
Lager / WerkstattObjekttyp
Parkplatz
  • (Tief-)Garage
  • Freiplatz (5)
  • Alle
Heizung

Für unseren Kunden sind wir im Raum Gaissau, Höchst, Fussach, Hard, auf der Suche nach einer KFZ Werkstatt oder einer Werkstätte, Lagerhalle, Betriebsfläche, welche betriebsstättenrechtlich als solche verwendet werden dürfen und langfristig zu mieten sind.
Das Objekt sollte über ausreichend Aussenabstellplätze (3-5)  verfügen und beheizbar sein. Die Größe sollte bei mindestens 150 - 250 m2 liegen.

Sollten Sie solch ein Objekt vermieten wollen, oder ein solches Objekt kennen, so melden Sie sich bitte

- per Email unter [email protected] oder

- telefonisch +43 699 188550 22 - wir freuen uns auf Sie!

Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.


Dieses Exposee ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.
$15 Maklerverordnung gilt als vereinbart. Die Mindestmietdauer berträgt 38 Monate, die Kosten für
Mietvertrag, Makler und Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Informationspflicht nach Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen Kunden können einen Vertrag
mit dem Makler innerhalb von 14 Tagen widerrufen Dieses Gesetz gilt sowohl für Interessenten als auch
für Abgeber einer Immobilie als Konsumenten (Verbraucher). Das Gesetz wirkt sich auch auf Verträge
über Dienstleistungen von Immobilienmaklern aus: Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder
über Internet, Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden, können vom Verbraucher innerhalb von
14 Tagen widerrufen werden. Der Makler ist nun verpflichtet, seine Kunden über ihr Rücktrittsrecht zu
informieren. Als Nachweis über die Aufklärung benötigt der Makler wiederum eine Unterschrift des
Kunden. Speziell für Sie als Interessent kann die 14 Tage Rücktrittsfrist unbefriedigend sein, da Sie
vermutlich nicht 14 Tage auf ein Angebot warten möchten. Daher gibt es folgende Möglichkeit: Das
Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Verbraucher (Interessent) ausdrücklich per Unterschrift auf das
14-tägige Rücktrittsrecht verzichtet. Dadurch wird dem Makler ein sofortiges Tätigwerden ermöglicht
bzw. der Makler kann das Angebot dem Verbraucher (Interessenten) auch sofort übermitteln.