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Baugrundstück zu verkaufen!

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Grundriss

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467,00 m²

Grundstücksgröße

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Objekt Informationen

Grundstücksgröße 467,00 m²
Objektart Grundstück
Objekttyp Baugrundstück
Externe ID Agentur_3176

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Objekt Beschreibung


Grundstück in ruhiger Wohnlage Lustenau zu verkaufen

Wir freuen uns, Ihnen dieses exklusive Grundstück in guter Lage von Lustenau präsentieren zu dürfen. Dieses Grundstück bietet Ihnen eine seltene Gelegenheit, Ihr Traumhaus nach eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Mit einer Gesamtfläche von 467 m2 und einer hervorragenden Infrastruktur in der Umgebung, ist dieses Grundstück eine einmalige Investitionsmöglichkeit.

Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und dennoch zentralen Wohngegend von Lustenau. Lustenau, eine charmante Stadt in Vorarlberg, zeichnet sich durch seine lebendige Gemeinschaft, seine grünen Landschaften und seine Nähe zur Schweizer Grenze aus. In unmittelbarer Nähe finden Sie Geschäfte, Schulen, Restaurants und Freizeitmöglichkeiten, die alle bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sind.


Katastralgemeinde: 92005 Lustenau
Einlagezahl: 9298
Grundstücksnummer: 7620/2
Grundstücksfläche: 467 m2
Flächenwidmung: BW


Baugrundlagenbestimmungen:

Dachform:
Satteldach, Walmdach, Flachdach ( andere Dachformen in Abstimmung)

Baunutzungszahl (BNZ):
max. 40-60 (siehe Bonungssystem)

Höchstgeschosszahl:
3 Geschosse

Mindestzahl der Stellplätze:
nicht bestimmt bzw. gemäß Stellplatzverordnung

Das Grundstück liegt im Einzugsbereich der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Lustenau.
Die Versorgung mit Trinkwasser kann als gesichert angesehen werden.


Eckdaten:

- Grundstücksgröße gesamt: 467 m2
- Widmung: Wohngebiet
- sehr gute Infrastruktur
- sehr gute Verkehrsanbindung
- ruhige Wohnlage


Am besten machen Sie sich selbst ein Bild dieser tollen Liegenschaft und melden sich für eine unverbindliche Besichtigung.

Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1%
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt.
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.