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Vorarlberg, Bregenz, Fußach , In der Schanz

Entdecke das Ferienhaus in der idyllischen Schanz am Bodensee

Preis auf Anfrage
Preis auf Anfrage
3 Zimmer

Grundriss

38,5 m2

Wohnfläche

218892

Anzeigen-ID

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Preis auf Anfrage
38,5 m2Wohnfläche
3Zimmer
GebrauchtBautyp
1967Baujahr
Holz Bauweise
FerienimmobilienObjektart
FerienhausObjekttyp
1Badezimmer
35,00 m2  Balkon
Vorhanden Garten
Parkplatz
  • Freiplatz
ab SofortVerfügbar ab

Ausstattung:

  • Miniküche
  • Boden: Dielen, Teppichboden

Hier haben Sie die einmalige Gelegenheit, das bezaubernde Ferienhaus in der begehrten Lage der Schanz am Bodensee zu erwerben.

 

Mit einer großzügigen Bootsgarage von etwa 7,55 x 3,2 Metern bietet dieses Anwesen alles, was Sie für Ihren Urlaubstraum benötigen.

im Erdgeschoss  erwarten Sie eine großzügige Bootsgarage mit einem beeindruckenden Liegeplatz von 7,55 m x 3,2 m, und eine geräumige Garage, weiters einen aussen Parkplatz,

Der erste Stock des Hauses bietet ein gemütliches Wohnzimmer, zwei  Schlafzimmer, eine  Küche und ein  WC.

In unmittelbarer Nähe befindet sich die Marina „Schwedenschanze“, welche Sie zu Fuß oder mit dem Boot erreichen. In der Marine befindet sich auch eine Bootstankstelle.
Mehrere sehr gute Restaurants sind ebenfalls in der Feriensiedlung angesiedelt.
Der Standort ist auch ein idealer Ausgangspukt für diverse Freizeitaktivitäten. Radfahren, Wandern, Wassersport, uvm.

Verpassen Sie nicht diese einzigartige Chance und überzeugen Sie sich selbst bei einer unverbindlichen Besichtigung. Machen Sie Ihren Traum vom Ferienhaus in der Schanz am Bodensee wahr!

 
Einmalkosten:
Grundbuchseintragung: 1,1% ( Bestandsvertrag)
Grunderwerbssteuer: 3,5%
Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt.
Vertragserrichtungskosten

 

Szabo Immobilien

Szabo Immobilien steht Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und bietet eine unverbindliche Besichtigung an. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben auf den Auskünften des Eigentümers basieren und das Angebot freibleibend ist. Der Makler weist darauf hin, dass er als Doppelmakler tätig ist. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.