Diese Anzeige ist leider nicht mehr aktiv.

Vorarlberg, Dornbirn, Hohenems , Nibelungenstraße 30b

Nibelungenstraße, da bin ich Daheim!

€ 329.500
€ 329.500

Gesamt

3 Zimmer

Grundriss

78 m2

Wohnfläche

149742

Anzeigen-ID

Inserat teilen:
Kaufpreis€ 329.500
78 m2Wohnfläche
3Zimmer
1Nebenräume
ErdgeschossEtage
GebrauchtBautyp
1999Baujahr
WohnungObjektart
GartenwohnungObjekttyp
1Badezimmer
180,00 m2  Garten
Vorhanden Keller
  • Gas
Heizung
Frühling 2020Verfügbar ab
72 kwh/m²aHeizwärmebedarf
Klasse CKlasse Heizwärmebedarf

Die Lage:
Die Wohnung liegt sehr ideal im Hohenemser Stadtteil „Herrenried“. Ein Kindergarten, die Volks- und Mittelschule und Einkaufsmöglichkeiten sind nur wenige Gehminuten entfernt.

Das Objekt:
Die Wohnanlage wurde im Jahr 1999 errichtet. Die Wohnung wurde 2013 vom Eigentümer saniert (neuer Parkettboden und neue Küche).

Beschreibung:
Die perfekt geschnittene Gartenwohnung mit ca. 78 m² verfügt über 3 Zimmer. Diese verteilen sich auf Küche/Essen, Wohnzimmer, 1 Kinder- und 1 Elternschlafzimmer, sowie einen Abstellraum, ein Badezimmer mit Badewanne und ein Gäste-WC. Highlight ist der großzügige Garten mit rund 180 m².

Details:
Die Böden in den Zimmern wurden mit einem sehr schönen Eiche Parkett versehen. Im Bad und WC finden Sie einen pflegeleichten Fliesenboden.

Autoabstellplatz:
Ein fix zugeteilter Tiefgaragenplatz ist im Kaufpreis enthalten. Weiters sind mehrere Allgemeinabstellplätze vor der Wohnanlage vorhanden.

Reparaturfond:
€ 271.964,98 (Stand per 31.12.2018)

Kaufpreis: € 329.500,- inklusive Tiefgaragenplatz

Nebenkosten : 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Vertragserrichtungskosten und 3,6 % Vermittlungsgebühr

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von dieser tollen Gartenwohnung und melden sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Link zu unserem kleinen Videorundgang: Rundgang

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.


YouTube Video